Brandenburg setzt sich mit Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein im Bundesrat für eine Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes ein. Auf Initiative unserer Fraktion kam ein solcher gemeinsamer Antrag von SPD, Linker und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag zustande. Das 1993 beschlossene Gesetz zielte von vornherein darauf ab, Flüchtlinge abzuschrecken. AsylbewerberInnen erhalten nur 60 Prozent des Hartz-IV-Regelsatzes. Die Beträge sind in zwanzig Jahren niemals angepasst worden.
Das Bundesverfassungsgericht stufte diese Regelung des Asylbewerberleistungsgesetzes im Juli 2012 als verfassungswidrig ein. Das Grundgesetz garantiert ein menschenwürdiges Existenzminimum und gilt für ausländische wie für deutsche StaatsbürgerInnen gleichermaßen. Das Verfassungsgericht machte damit klar, dass die Menschenwürde nicht durch migrationspolitische Erwägungen relativierbar ist. Mit dem Fall dieses Gesetzes wäre auch endlich das schikanöse Sachleistungsprinzip mit Gutscheinen und Essenspaketen vom Tisch. AsylbewerberInnen sollten in die Regelungen unserer Sozialgesetzbücher einbezogen werden wie alle anderen Menschen auch. Ihnen stünde entweder Grundsicherung für Arbeitssuchende oder Sozialhilfe zu. Sie dürften sich Arbeit suchen – die meisten von ihnen empfinden das jahrelange Herumhängen und verordnete Nichtstun sowieso als deprimierend und quälend. Und der Staat kann sich den Verwaltungsaufwand für ein gesondertes Fürsorgesystem sparen.