Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, URSULA NONNEMACHER, hat die heute von der Koalition eingebrachten Vorschläge zur direkten Demokratie scharf kritisiert. „Trotz geringer Verbesserungen gibt es keinen substantiellen Fortschritt“, sagte sie. „Die brandenburgische Sozialdemokratie scheint schlichtweg nicht bereit zu sein, die Bürgerinnen und Bürger stärker am politischen Geschehen im Land teilhaben zu lassen.“ Während Bürgerbeteiligung eines der zentralen Themen unserer Zeit ist, muss die Demokratie in Brandenburg offensichtlich weiterhin vor dem Volk geschützt werden.
Die Chance, dass es in Brandenburg überhaupt einmal zu einem Volksentscheid käme, würde sich mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen nicht entscheidend erhöhen, so Nonnemacher. Die Verlängerung der Eintragsfristen von 4 auf 6 Monaten und die Möglichkeit der brieflichen Eintragung beim Volksbegehren brächten lediglich eine gewisse Erleichterung.
Für wirklichen Fortschritt bedürfte es einer freien Sammlung von Unterstützerunterschriften auch auf Plätzen und Straßen mit nachträglicher Prüfung durch den Landeswahlleiter. Die umständlich beschriebenen Möglichkeiten „bei Bedarf“ weitere Abstimmungsräume in Behörden oder Sparkassen mit erforderlichem Aufsichtspersonal zu schaffen, werde den Durchbruch nicht bringen.
„Es ist schon grotesk, welcher bürokratische und finanzielle Aufwand betrieben wird, statt eine bürgerfreundliche und unkomplizierte freie Sammlung zu erlauben“, so URSULA NONNEMACHER. Hürden wie der umfassende Themenausschluss auf allen Stufen der Volksgesetzgebung und die Zustimmungsquoren, die zum Boykott, aber nicht zur Beteiligung einladen, werden von den Koalitionsfraktionen überhaupt nicht angegangen. „Umständliche Regularien werden weiterhin das Zustandekommen von Volksentscheiden verhindern“, so die Innenpolitikerin.
URSULA NONNEMACHER zeigt sich enttäuscht über das Verhalten der SPD, die auf Bundes- und Europaebene mehr Möglichkeiten der direkten Demokratie fordert. „Wenn die märkische SPD jedoch in der Verantwortung steht, scheut sie die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.“ Die nun präsentierten Vorschläge blieben weit hinter den bündnisgrünen Forderungen zurück. Gerade die Möglichkeit, Unterschriften für Volksbegehren frei auch auf der Straße zu sammeln, bleibe für ihre Fraktion unverzichtbar.
Die innenpolitische Sprecherin problematisierte die in den Koalitionsanträgen fixierten Übergangsvorschriften. Darin wird festgelegt, dass mögliche neue Volksbegehren, die auf schon eingereichten Volksinitiativen fußen, nach altem Recht zu behandeln sind. Dies trifft aktuell die Volksinitiative „Schule in Freiheit" und die Volksinitiative zum Nachtflugverbot in Brandenburg. „Diese Übergangsparagraphen können als eine Lex Nachtflugverbot betrachtet werden“, so URSULA NONNEMACHER. Die geringen neuen Möglichkeiten, die die neue Rechtslage bietet, würden sicher in den vom Fluglärm betroffenen Gemeinden maximal ausgeschöpft werden. Dort seien die Verwaltungen wahrscheinlich bereit, in nennenswertem Umfang weitere amtliche Eintragungsräume zu eröffnen. Diese Möglichkeit sollte ihnen nicht vorenthalten werden.