Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt der Verbreitung rassistischen
und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.“ Alle Landtagsfraktionen bringen mit diesem neuen Artikel 7a eine Verfassungsänderung in Brandenburg auf den Weg. Antirassismus als Staatsziel zu verankern ist ein starkes Symbol nicht nur angesichts der Konjunktur rechtspopulistischer Parteien in Europa. Steigende Flüchtlingszahlen in Brandenburg können eine latent vorhandene Fremdenfeindlichkeit verstärken und dienen RechtsextremistInnen als Vorwand, sich verstärkt in Szene zu setzen. Neben dem klaren Signal des Entgegentretens und der Ermutigung an die Zivilgesellschaft wird die Novelle aber auch normative Auswirkungen auf Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung entfalten.
Dem Geist einer Antirassismus-Novelle folgend, wollte unsere Fraktion auch die Minderheitenrechte der Sinti und Roma in der Verfassung verankern. Das ist angesichts gröbster Vorurteile, Hass und Ablehnung gegen Sinti und Roma nicht nur geboten. Es entspräche auch dem europäischen Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, wird durch Gutachten z. B. der Uni Potsdam unterstützt und würde dem Beispiel anderer Bundesländer folgen: In Schleswig-Holstein sind die Minderheitenrechte von Sinti und Roma in der Verfassung verankert, in Rheinland-Pfalz und Bremen gibt es eine entsprechende Rahmenvereinbarung, Baden-Württemberg plant einen Staatsvertrag. Die Landtagsmehrheit in Brandenburg wollte diesen Schritt nicht gehen.
Für uns Bündnisgrüne steht fest: Antirassismus ist nicht dosierbar und nicht verhandelbar. Er muss auch dann erstritten werden, wenn er unpopulär ist.