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Open Data bleibt ein Fremdwort

Transparenz sollte das Wort des Jahres 2013 in Brandenburg werden! Der Ministerpräsident will den BER durchsichtiger machen und die Umweltministerin die braune Spree. Dass Transparenz auf freiem Zugang zu ungefilterten Informationen fußt – das hat sich allerdings im rot-roten Regierungskreis noch nicht ganz herumgesprochen. Unser im Jahr 2012 eingebrachter bündnisgrüner Gesetzentwurf zur Neuregelung des Informationszugangs löste eine breite Debatte und viel Zustimmung aus. Nun hat die Landesregierung einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt: Nach langem Kreißen ward ein graues Mäuslein geboren.

Verkehr und Energie: Geheimsache

Zwar sind laut Regierungsentwurf auch kommunale Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts informationspflichtig. Wenn öffentliche Aufgaben jedoch von privatrechtlichen Unternehmen erledigt werden, bleiben deren Aktendeckel auch künftig geschlossen. Das wäre z. B. bei Eigen- oder Beteiligungsgesellschaften der Kommunen oder des Landes, also Verkehrsbetrieben, Energieversorgern und Wohnungsbaugesellschaften der Fall. Doch gerade Daten dieser Einrichtungen berühren den unmittelbaren Lebensalltag der BürgerInnen! Die Ausnahme könnte außerdem Kommunen ermuntern, auch andere öffentliche Aufgaben auszugliedern. Unser Gesetzentwurf will dagegen auch privatrechtliche Unternehmen verpflichten, ihre Informationen zu veröffentlichen – insbesondere wenn es um den Verbraucherschutz geht.

Ausnahmen sind die Regel

SPD und Linke möchten laufende Verfahren, die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Unternehmen im Wettbewerb, Rundfunkanstalten sowie die Tätigkeit der Polizei von der Informationspflicht befreien. Im Gegensatz zur Regierung wollen wir nicht von vornherein Ausnahmen festschreiben. Im konkreten Fall sollte eine Abwägung stattfinden. Bei „open data“ schweigt sich der Gesetzentwurf aus. Wir aber wollen, dass öffentliche Stellen Informationen aktiv bereitstellen. In anderen Bundesländern wie Berlin oder Hamburg müssen die Verträge der Grundversorgung, z. B. zu Gas, Wasser und Strom, veröffentlicht werden.

Warum die Landesregierung im Zuge der Entbürokratisierung mit ihrem Gesetzentwurf das Nebeneinander von Akteneinsichtsgesetz und Umweltinformationsgesetz nicht auflöst, ist uns völlig unverständlich. Unser Entwurf beugt den ansonsten vorprogrammierten Problemen, z. B. von ungeklärten Zuständigkeiten, durch die Verschmelzung beider Gesetze vor. Wir sind gespannt, wie viel Transparenz sich Brandenburg zutraut.