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Plakatierung für Volksbegehren erleichtern

Unsere Fraktion will die Möglichkeiten für die Initiatoren von Volksbegehren verbessern, mit Plakaten für ihre Anliegen zu werben. Sie schlägt eine Änderung des Brandenburger Straßengesetzes vor.

Das Aufhängen von Plakaten an Straßen muss genehmigt werden. Für Ortsdurchfahrten sind hier die Kommunen zuständig. Während nach einer Verfügung des Innenministeriums Wahlwerbung zwei Monate vor dem Wahltermin grundsätzlich erlaubt ist, fehlt jedoch eine dem entsprechende Regelung für Volksbegehren.

„Volksbegehren sind ein in der Verfassung verankertes Instrument der direkten Demokratie. Ihre Initiatoren müssen aber auch ausreichend Gelegenheit haben, ihr Anliegen bekannt zu machen und auf ihre Argumente hinzuweisen. Bislang hat die Erfahrung gezeigt, dass viele Kommunen bei der Plakatierung für Volksbegehren sehr restriktiv sind“, sage die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER. So würden teilweise Aufstellungsorte und die Zahl der Plakate beschränkt, sehr kurze Zeiträume vorgegeben und hohe Gebühren verlangt. „Diese Verwaltungspraxis widerspricht dem Gedanken einer lebendigen Bürgerbeteiligung. Wir schlagen deshalb eine gesetzliche Klarstellung vor“, sagte die Abgeordnete.

In dem Gesetzentwurf ihrer Fraktion soll in Anlehnung an das Berliner Straßengesetz geregelt werden, dass Plakatwerbung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit Volksbegehren und Bürgerbegehren steht, währen der Dauer der Eintragungsfrist zu genehmigen ist.

Weiterführende Informationen

>> Gesetzentwurf (pdf-Datei)

>> Kleine Anfrage „Hohe Auflagen für Plakatierungen im Zusammenhang mit Volksbegehren“ und Antwort der Landesregierung