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Aufhängen von Wahlplakaten und politische Infostände grundsätzlich von Gebühren ausnehmen

Foto: Jens-Martin Rohde

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich gegen die Erhebung von Gebühren für Wahlplakate und Infostände ausgesprochen und eine Initiative zur Änderung des brandenburgischen Straßengesetzes angekündigt, um solche Sondernutzungsgebühren künftig auszuschließen. Anlass ist eine Entscheidung der Gemeinde Letschin (Märkisch-Oderland), die vor kurzem Gebühren für Wahlplakate eingeführt und damit eine landesweite Debatte ausgelöst hat. „Parteien, Wahlkämpfe und direkte Demokratie sind zentrale und unverzichtbare Wesensmerkmale unseres demokratischen Gemeinwesens. Daraus ergibt sich, dass das Werben für politische Positionen durch Gebührensatzungen nicht wesentlich erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden darf“, sagte der Vorsitzende der Fraktion AXEL VOGEL.

Seine Fraktion wolle mit einer Änderung des brandenburgischen Straßengesetzes erreichen, dass die Sondernutzung von öffentlichem Straßenraum durch politische Plakatwerbung und Informationsstände von Parteien bzw. „Wahlvorschlagsträgern“ während einer Zwei-Monats-Frist vor Wahlen grundsätzlich gebührenfrei gestellt wird, sagte AXEL VOGEL. Diese Regelung solle analog für die Werbung für Volksbegehren und Volksentscheide und Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gelten. Hier sollen gebührenfreie Plakatwerbung und Informationsstände für die Dauer der Eintragsfrist bzw. zwei Monate vor dem Entscheid die Regel sein.

„Derzeit ist zu befürchten, dass das Beispiel Letschin Schule macht und weitere Gemeinden Sondernutzungsgebühren für Wahlwerbung als Einnahmequelle für sich entdecken. Dem muss entgegen gewirkt werden, denn diese Praxis behindert die Parteien bei der Ausübung ihrer durch das Grundgesetz bestimmten Aufgabe, an der politischen Willensbildung mitzuwirken“, sagte AXEL VOGEL. „Die Erhebung von Gebühren für Wahlplakate ist unserer Ansicht nach auch unvereinbar mit der gebotenen Chancengleichheit politischer Wettbewerber. Künftig könnte es darauf hinauslaufen, dass sich wohlhabende Parteien Wahlwerbung weiter leisten können, nicht so begüterte Kleinparteien hingegen überhaupt nicht mehr. Und auch bei der direkten Demokratie würde der jetzt schon bestehende Nachteil von politischen Initiativen, die kaum Geld in Werbung stecken können, noch weiter verstärkt.“

Bestehende Regelungen beispielsweise aus der Allgemeinverfügung des brandenburgischen Verkehrsministeriums von November 2015, die Vorgaben zur Verkehrssicherheit beim Anbringen von Wahlplakaten macht, aber auch die Pflicht, diese unmittelbar nach Wahlen zu entfernen, enthält, sind von den Vorschlägen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unberührt und gelten selbstverständlich unverändert fort.