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Weiter Weg

Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz: Als wir 2013 eine Open-Data-Strategie forderten, wiegelte Rot-Rot dies mit Verweis auf das neue, zu beschließende Akteneinsichtsgesetz ab. In diesem rot-roten Gesetz dann,dem Fachleute wie auch wir ein vernichtendesUrteil ausstellen, fiel Open Data aber wieder unter den Tisch. SPD undLinke versuchten dann mit der Abforderung eines Regierungsberichts zum Stand von Open Data in Brandenburg die Flucht nach vorn. Doch das jüngst vorgelegte Papier macht genauso ratlos wie das zuvor verabschiedete Gesetz. Nun heißt es,die Regierung müsse für Open Data erst gesetzliche Regelungen schaffen. Dazu hätte Rot-Rot doch mit einem Informationsfreiheitsgesetz Gelegenheit gehabt!

Bei Open Data veröffentlichen Behörden von sich aus und möglichst in Echtzeit die mit Steuergeldern erhobenen Daten von allgemeinem Interesse zur freien Nutzung und Verarbeitung. Die EU-Kommission schätzt das wirtschaftliche Potenzial von solch frei nutzbaren Daten europaweit auf jährlich 40 Milliarden Euro.

Dem Thema Open Data hatte sich unser Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz von 2013 bereits geöffnet – und erhielt im Gegensatz zum rot-roten Gesetz viel Lob von ExpertInnen. Auf unserem Fachgespräch im Mai diskutierten Fachleute, RegierungsvertreterInnen und Interessierte durchaus kontrovers – einig waren sich aber alle, dass dieses Jahr wegen der Landtagswahl nichts mehr passiert. Ein ziemlich durchsichtiges Spiel, aber mitnichten offen und transparent.