Gastbeitrag von Axel Vogel am 19.1.2012 in der Märkischen Allgemeinen Zeitung
„Dem Ansehen der brandenburgischen Polizei hat die Überprüfung ihrer Führungsebene auf Stasi-Kontakte gut getan. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei sei dadurch gestiegen, sagte Innenminister Dietmar Woidke vergangenen Samstag. Tags zuvor hatte der brandenburgische Landtag den Abschlussbericht der Kommission zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine mögliche Stasi-Tätigkeit veröffentlicht. Die vom Landtag einstimmig beschlossene Überprüfung geht auf eine bündnisgrüne Initiative zurück. Sie setzt Transparenz gegen Mutmaßungen und erlaubt der Öffentlichkeit, sich ein eigenes Bild über das heutige und frühere Agieren der Landtagsabgeordneten zu machen.
Die Regierung als ausführende und das Parlament als gesetzgebende Gewalt haben erkannt, dass die Aufarbeitung des Erbes der DDR-Diktatur und der persönlichen Verantwortung des Einzelnen in diesem System unabdingbar sind. Doch wie sieht es bei der Justiz als dritter Gewalt aus?
In den letzten Monaten wurden immer neue Zahlen über die Anzahl belasteter Richter genannt. Da wurde erst durch die Presse bekannt, dass frühere Stasi-Mitarbeiter noch vor kurzem als Richter in Verfahren zu DDR-Unrecht entscheiden konnten. Doch Justizminister Volkmar Schöneburg sperrt sich dagegen, Transparenz herzustellen und für die Richterschaft eine Anfrage bei der Jahn-Behörde zu stellen.
Der Justizminister, flankiert vom Richterbund, begründet dies mit dem Persönlichkeitsschutz der Richter, der angeblich höher zu bewerten sei als der öffentliche Anspruch auf Aufklärung. Die Akten der Richter seien schon Anfang der 90er Jahre gesichtet und bewertet worden. Er verkennt, dass viele Stasi-Dokumente erst jetzt rekonstruiert werden konnten.
Nur 49 Prozent der Brandenburger haben Vertrauen in ihre Gerichte, so das Ergebnis einer aktuellen Umfrage. Doch warum besteht so wenig Vertrauen in die Justiz? Vielleicht auch deshalb, weil zwei von drei Brandenburgern keine ehemaligen Stasi-Zuträger im öffentlichen Dienst sehen wollen.
Schöneburg hat das Misstrauen weiter verschärft. Erst argumentierte er monatelang, eine Überprüfung der Richter würde das Vertrauen in die Gerichte gefährden, um nun zu verkünden, dass einzelne Richter, die zum Karrieresprung ansetzen, jetzt doch überprüft werden sollen, „um dem drohenden Verlust des Vertrauens entgegenzuwirken“. Auch Richter fürchten zunehmend, dass diese verquere Politik nicht ihren Berufsstand schützt, sondern nur diejenigen begünstigt, die etwas zu verbergen haben.
Der Landtag hat die Karten auf den Tisch gelegt und eine Stasi-Überprüfung vollzogen. Die Landesregierung hat sich eine freiwillige Selbstverpflichtung auferlegt: kein Minister mit Stasi-Vergangenheit. Und die dritte Gewalt? Soll jemand, der mit seiner juristischen Autorität unmittelbar auf die Biografien anderer Einfluss nimmt, den eigenen Werdegang verschweigen können?
Nichts spricht dagegen, dass die Richter dem Beispiel der Abgeordneten folgen. Wenn der zuständige Minister nicht handlungsfähig ist, müssen die Betroffenen die Initiative ergreifen. Jeder kann sich zu seiner Vergangenheit bekennen. Wer Fehler gemacht hat, kann begründen, warum diese heute seinem Amt nicht mehr im Wege stehen. Mehr Transparenz wagen muss die Devise lauten. Der Richterbund könnte mit seiner Homepage eine Plattform dafür bieten. Denn nur wer wagt, gewinnt. Vielleicht auch das Vertrauen aller Brandenburgerinnen und Brandenburger.“