Die 18. Sitzung der Enquete Aufarbeitung bestätigte den Eindruck, dass der brandenburgische Justizminister Aufarbeitungsbestrebungen nach allen Regeln der Kunst torpediert. Neue Erkenntnisse brachte die Kommissionssitzung im Hinblick auf die Zulassungspraxis von Rechtsanwälten Anfang der 90er Jahre. Nirgendwo sonst konnten Belastete so einfach eine Karriere als Anwalt beginnen.
Mehr als acht Stunden tagte die Enquetekommission am vergangenen Freitag. Auf der Tagesordnung stand eine mit Spannung erwartete Studie der Berliner Rechtsprofessorin Rosemarie Will. Die Gutachterin hatte den Auftrag, die Einstellungs- und Übernahmepraxis von Richtern und Staatsanwälten zu untersuchen. In der Vergangenheit waren immer wieder Fälle bekannt geworden, wo Richter mit Stasi-Vergangenheit oder Richter, die direkt für Unrechtsurteile verantwortlich sind, noch heute in der Justiz aktiv sind. Der Justizminister musste die Zahlen stasibelasteter Richter und Staatsanwälte mehrfach nach oben korrigieren.
Doch wer gehofft hatte, nun werde mit einem Gutachten endlich schwarz auf weiß dargelegt, wie sich die Lage tatsächlich darstellt, der wurde zu der Enquetesitzung enttäuscht.
Denn die in der Studie festgehaltenen Ergebnisse bewegen sich durch die Hinhalte- und Blockadetaktik des Ministeriums allenfalls im Bereich des ,Wahrscheinlichen'. Sie beruhen auf ,Annahmen', wie die Gutachterin nach einer Generalkritik am Minister vermerkte. Erst nach Androhung eines sogenannten Organstreitverfahrens lenkte Minister Schöneburg ein, teilweise zumindest. Sabine Niels sprach in diesem Zusammenhang von einem „Armutszeugnis“.
Nach Einschätzung der Gutachterin verlief das Übernahmeverfahren in den Fällen, in denen ihr Akten überlassen worden, weitgehend rechtsstaatlich. Lediglich in zwei Fällen habe es eindeutige Verfahrensverstösse gegeben, die die Einstellung Belasteter sehr fragwürdig erscheinen lassen.
In einer anschließenden Anhörung – unter anderem mit dem ehemaligen Justizminister Bräutigam – wurde deutlich, dass auch vorsätzliche und wesentliche Falschangaben beim Einstellungsgesuch einer Übernahme nicht im Wege standen. Bräutigam räumte ein, dass in einigen Fällen auch kritischere Entscheidungen möglich gewesen wären. Im Ergebnis jedenfalls hat Brandenburg zumindest bei den Staatsanwälten die mit Abstand höchste Übernahmequote im Vergleich aller neuen Länder. Rechtsstaatlichkeit, so wurde in der Enquetesitzung deutlich, ist eine Seite der Medaillie, die ethischen Entscheidungsmaßstäbe die andere ...
Am Nachmittag stand die Zulassungspraxis der Rechtsanwälte auf der Tagesordnung. Nach Einschätzung des Historikers und Journalisten Christian Booß war die Stasi-Überprüfung der Anwälte ein „Placebo". Er berichtete von zahlreichen Stasi- und Justizfunktionären, die in Brandenburg nach ihrer Entlassung eine neue Karriere als Rechtsanwalt starteten. Von besonderer Brisanz war dabei seine Feststellung, dass sich viele Juristen noch unter der letzten DDR-Regierung ihre Zulassung holten. Verantwortlich für das Zulassungsverfahren war dabei Manfred Walther (CDU), ein späterer brandenburgischer Landtagsabgeordneter, der nach Recherchen des Gutachters selbst als IM für das MfS registriert war.
Am Ende der Marathonsitzung rückte ein weiteres Gutachten in den Mittelpunkt. Dr. Steffen Alisch hatte den Auftrag, das „DDR-Bild" der märkischen Parteien zu analysieren. Sein Fazit: in den meisten Parteien und Fraktionen spielte nach 1989 die Aufarbeitung der DDR eine geringe Rolle. Das gelte zum Teil sogar für Bündnis 90/Die Grünen, wenngleich hier noch das „glaubwürdigste“ DDR-Bild vermittelt und diskutiert werde. Das Gutachten war schon im Vorfeld von der SPD öffentlich und scharf kritisiert worden – entgegen der Regularien der Enquete. Auch in der Sitzung selbst kritisierten Vertreter von Rot-Rot den Text in bisweilen deutlich überzogener Form. Selbst die zur unparteiischen Amtsausübung angehaltene Kommissionsvorsitzende Susanne Melior fiel dem Gutachter während seiner Ausführungen mehrfach ins Wort. Die inhaltlichen Feststellungen des – zugegebenermaßen meinungsstarken – Gutachtens fielen in dieser desktruktiven Diskussion weitgehend hintenunter. Auch die prominenten Zeitzeugen – unter anderem Peter Michael Diestel (CDU) , Lothar Bisky (PDS, Die Linke) und Günter Nooke (Bündnis, heute CDU) – konnten dem nur begrenzt begegnen. Diestel formulierte eine wenig einsichtsreiche Polemik gegen den Autor, Lothar Bisky einige eher allgemeine Thesen. Dass die Kommissionsmitglieder der Fraktion Die Linke dabei keine einzige Frage an ihren Vertreter vorbrachten, sagt einiges über ihr Erkenntnisinteresse. Lediglich Günter Nooke und der FDP-Vertreter Rainer Siebert brachten etwas Licht ins Dunkel, indem sie die politische Meinungsbildung der Brandenburger Anfangsjahre nachzeichneten. Ihr Fazit: die Meinungen zum Umgang mit der DDR waren weniger von der Parteizugehörigkeit abhängig als vielmehr von der ganz persönlichen Prägung jedes einzelnen Abgeordneten.