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Beschluss zum Vorschlag der CDU Fraktion auf Einrichtung einer Enquete-Kommission zur Kommunalreform

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Spätestens 2020, dem ersten Jahr nach Auslaufen des Solidarpaktes und der derzeitigen Regelung des Länderfinanzausgleichs, müssen die staatlichen Verwaltungsstrukturen Brandenburgs auf allen Ebenen zukunftsfest organisiert sein. Dies erfordert mehr als eine bloße kommunale Gebietsreform, in der einzelne Grenzen neu gezogen werden. Hierzu gehört auch eine umfassende Funktionalreform, in der vorurteilsfrei über eine Neuaufteilung der staatlichen Aufgaben auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene entschieden wird; hierzu gehört aber auch eine deutliche Ausweitung der direkten und indirekten demokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten der BürgerInnen zwischen den Kommunalwahlen.

Die Erarbeitung der Grundlagen für eine so verstandene Verwaltungsreform kann und darf nicht allein durch die Landesregierung oder das Innenministerium erfolgen, sondern erfordert die umfassende Einbindung des Landtages und der kommunalen Ebene unter Hinzuziehung wissenschaftlicher Expertise. Hierfür ist die Einrichtung einer Enquete-Kommission ein geeignetes Mittel, da in dieser PolitikerInnen und WissenschaftlerInnen unter Einbeziehung von VerbandsvertreterInnen und weiterer ExpertInnen gemeinsam Reformideen entwickeln können. Die in den Fachausschüssen des Landtages häufige Konfliktsituation zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen wird durch die Einbindung stimmberechtigter WissenschaftlerInnen ein Stück weit aufgelöst.

Vor diesem Hintergrund stimmt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Einrichtung einer Enquete-Kommission "Verwaltungsreform 2020" nach Maßgabe folgender Vorgaben zu:

  1. Unser Ziel ist es, für die Einrichtung der Enquete-Kommission eine breite Zustimmung im Landtag zu erreichen und diese nicht allein durch Wahrnehmung unserer Minderheitenrechte durchzusetzen. Das Angebot zur Formulierung des Auftrages der Enquete-Kommission soll daher an alle Fraktionen dieses Hauses ergehen. In die Erarbeitung des Untersuchungsauftrages sollen auch die kommunalen Spitzenverbände einbezogen werden. Im Zuge der Kommissionsarbeit muss eine ausreichende Einbeziehung der Zivilgesellschaft gewährleistet sein.
  2. Zielvorgabe muss es sein, jetzt die Grundlagen für eine ausreichend flexible und dauerhaft zukunftsfeste Verwaltungsstrukturen zu schaffen, die nicht mehr im Dekadenrhythmus in Abhängigkeit von Schrumpfungs- und Zuwanderungsprozessen geändert werden müssen. Dazu muss neben den Gebietsgrenzen die gesamte kommunale Aufbauorganisation und die funktionale Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen auf den Prüfstand gestellt werden.
  3. Ziel muss es sein, mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand die Aufgaben der Daseinsvorsorge auch im ländlichen Raum dauerhaft finanzierbar zu gestalten. Dazu müssen auch die vertikalen und horizontalen Finanzbeziehungen im Lande auf den Prüfstand gestellt werden.
  4. Die Verwaltungsreform muss die Perspektive einer Fusion mit Berlin offen halten und nach Möglichkeit befördern. In diesem Zusammenhang sind neben dem Abbau bürokratischer Hemmnisse zwischen Berlin und Brandenburg alle Möglichkeiten zur Schaffung und Nutzung weiterer Synergiemöglichkeiten zu ermitteln und Umsetzungsvorschläge auszuarbeiten.
  5. Mit einer möglichen Zentralisierung von Verwaltungsaufgaben muss eine Ausweitung von demokratischen Mitbestimmungsrechten und Mitwirkungsmöglichkeiten der BürgerInnen einhergehen. Dies betrifft sowohl die Absicherung und Schaffung repräsentativer Vertretungsorgane auf Teilortsebene mit definierten Rechten wie auch die Ausweitung plebiszitäre Elemente.