Die sexualisierten und gewalttätigen Übergriffe auf Frauen in Köln und anderen Städten sind unerträglich. Unser Mitgefühl gilt den Frauen, die Opfer solcher Straftaten geworden sind. Diese ungeheuerlichen Vorfälle müssen aufgeklärt und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen und muss gesellschaftlich geächtet und bekämpft werden. Leider ist sexualisierte Gewalt immer noch ein weit verbreitetes Phänomen in Deutschland.
Die in der öffentlichen Debatte zu beobachtende Fokussierung auf die Herkunft der Täter darf nicht dazu führen, dass die Opfer, die betroffenen Frauen und Mädchen aus dem Blickfeld geraten. Die Gewährleistung von Sicherheit im öffentlichen Raum ist eine vorrangige Aufgabe staatlichen Handelns und Straftaten sind mit aller Härte der bestehenden Gesetze zu bestrafen. Für unseriös halten wir es, vor einer genaueren Analyse nach Gesetzesverschärfungen im Aufenthaltsgesetz zu rufen, zumal das Ausweisungsrecht gerade reformiert und verschärft wurde. Sollte sich die Notwendigkeit zu gesetzlichen Änderungen ergeben, sehen wir diese darin, Schutzlücken bei Straftaten gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung (auch beim Straftatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung) zu schließen.
Dass ein größerer Anteil der mutmaßlichen Täter aus Nordafrika oder dem arabischen Raum stammt, darf aus unserer Sicht keinesfalls vertuscht, sondern sollte offen diskutiert werden. Es darf dabei weder eine verharmlosende Relativierung mit Rücksicht auf den kulturellen Hintergrund noch einen Generalverdacht gegen männliche muslimische Geflüchtete geben. Sexualisierte Gewalt ist ein abscheuliches Verbrechen, das durch nichts gerechtfertigt oder entschuldigt werden kann. Vergewaltigende Männer sind vergewaltigende Männer überall auf der Welt, egal woher sie kommen.
Respekt vor Frauen und das bedingungslose Anerkennen ihres Rechtes auf Freiheit und Selbstbestimmung lautet das Gebot der Stunde.
Insbesondere verwahren wir uns gegen jede Tendenz, eine Teilschuld auf die betroffenen Frauen abzuwälzen. Es geht nicht um die Frage, ob die Kleidung angemessen oder das Verhalten abweisend genug gewesen sei. Nein heißt nein und an einer Vergewaltigung ist nicht das Opfer, sondern der Vergewaltiger schuld. Respekt vor Frauen und das bedingungslose Anerkennen ihres Rechtes auf Freiheit und Selbstbestimmung lautet das Gebot der Stunde. Dies ist einzufordern und durchzusetzen überall in unserem Land, in jeder Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende wie auch in jedem Bierzelt. Hierfür braucht es eine auskömmliche Ausstattung der Polizei, aber auch ausreichend Anlaufstellen und Hilfsangebote für von Gewalt betroffene Frauen.