Reform der Kommunal- und Landesverwaltung
Im Jahr 2030 werden in Brandenburg nur noch rund 2,2 Millionen Menschen leben – fast 300.000 weniger als 2008. Die eine Hälfte von ihnen konzentriert sich auf 15 % der Landesfläche im berlinnahen Raum, die zweite verteilt sich auf die anderen 85 %. Die vor zwei Jahren vom Landtag ins Leben gerufene Enquete-Kommission 5/2 befasste sich mit der Frage, was demografischer Wandel und sinkende finanzielle Mittel für die Landes- und Kommunalverwaltung bedeuten. Der Abschlussbericht liegt jetzt vor.
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Mit der Schaffung einer Amtsgemeinde in Brandenburg greift die Kommission unseren bündnisgrünen Vorschlag auf: Die AmtsbürgermeisterInnen werden dann direkt von den BürgerInnen gewählt.
Schmerzhafte Fusionen sind nicht notwendig – die derzeitigen Gemeinden können sich zur Amtsgemeinde zusammenschließen, ohne ihre Selbstständigkeit aufzugeben. Eine gemeindliche Hauptverwaltung soll ab 2030 für mindestens 10.000 Einwohnerinnen tätig sein – es sei denn, die Gemeindefläche würde in dünner besiedelten Regionen zu groß. Dass es künftig 7 bis 10 Kreise statt übergroßer Regionalkreise geben soll, entspricht unserem Vorschlag.
Mehr Aufgaben und mehr EinwohnerInnen für die künftigen Kreise hätte auch bedeuten müssen, die Zahl der kreisfreien Städte anzupassen. Dazu trifft der Abschlussbericht jedoch keine Aussage. Die Übertragung von Landesaufgaben auf die Kreise geht uns zu weit. Um die Fachlichkeit zu wahren und eine politische Beeinflussung zu vermeiden, sollten Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz Landesaufgaben bleiben. Unsere Fraktion fordert zusätzlich, dass die finanzpolitischen Folgen der Gebiets- und Funktionalreform noch weiter untersucht werden.
Nicht in die Schublade!
In den Bericht sind auch bündnisgrüne Vorschläge zur Beteiligung der BürgerInnen am Reformprozess und zu ihren Mitwirkungsrechten in den Gemeinden eingeflossen. Es muss außerdem mehr mobilen BürgerInnenservice und bessere E- Government-Angebote geben, damit mancher Behördengang überflüssig wird. Der Bericht darf nun nicht im hintersten Winkel eines Archivs verstauben! Die Landesregierung muss sich weiterhin den offenen Prüfaufträgen widmen. Dies sind beispielsweise die Aufgaben im Bereich Wasser/Abwasser, Finanzen und in der Gesundheitsberichtserstattung. Die wirkliche Arbeit beginnt jetzt.