Die sog. „Altanschließerproblematik“ beschäftigt den Landtag auch in dieser Legislaturperiode regelmäßig. Angestoßen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verjährung von Beiträgen in einem Fall in Bayern kam auch das brandenburgische Kommunalabgabengesetz (KAG) wieder mal auf den Prüfstand. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen und eine Verjährungshöchstfrist für Beitragsforderungen eingeführt.
Ziel der am 20.11.2013 beschlossenen Änderung des KAG ist es, die endgültige Verjährung von Beitragspflichten für den Anschluss an die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu regeln. Damit existiert jetzt eine konkret bestimmbare zeitliche Obergrenze als Verjährungshöchstfrist von 15 Jahren, wobei diese für den Zeitraum von 10 Jahren nach der Wiedervereinigung (wegen der Sondersituation nach der Wiedervereinigung) gehemmt ist. De facto bedeutet dies, dass die Aufgabenträger der Wasserver- und entsorgung (also die Kommunen, bzw. kommunale Zweckverbände) ihre Beitragserhebung bis Ende 2015 abgeschlossen haben müssen.
Die Anhörung im Landtag zu dieser Problematik am 23.5.2013 hat gezeigt, dass viele Aufgabenträger alleine schon aufgrund des Umfangs der Aufgabe schlichtweg nicht in der Lage sein werden, alle beitragspflichtigen Altanschließer bis Ende 2015 zu veranlagen. Die damit entstandenen Einnahmeausfälle müssen von irgendjemand getragen werden; sie werden sich nicht in Luft auflösen. Dies ist sowohl ein Gerechtigkeitsproblem, da eine Gleichbehandlung von Beitragspflichtigen dann nicht mehr gewährleistet werden kann, als auch ein finanzielles Verteilungsproblem, von dem nicht absehbar ist, wie es gelöst werden kann. Es ist zu befürchten, dass es in der Folge zu massiven Rechtsstreitigkeiten zwischen den Kommunen und dem Land kommen wird. Gerichte werden entscheiden müssen, ob die Mehrbelastungen „schuldhaft" entstanden sind. Konnexitätsklagen wurden schon angedeutet. Schon jetzt werden die möglichen Einnahmeausfälle mit einem hohen zweistelligen bis dreistelligen Millionenbetrag beziffert. Geld, für das der Landeshaushalt oder die zumeist selbst klammen Kommunen aufkommen müssen. Es steht zu befürchten, dass sich auch der nächste Landtag noch mit dieser Thematik wird beschäftigen müssen.
Abgelehnt wurde ein Vorschlag der CDU-Fraktion, verpflichtende Musterverfahren ins Gesetz aufzunehmen. Ein solches Verfahren ist auch heute schon bei Einvernehmen der Beteiligten möglich und wird entsprechend angewendet.
Gesetzentwurf der Landesregierung (DS 5/7642)
Protokoll der Anhörung am 23.5.2013 im Landtag
Rede von Ursula Nonnemacher zum Gesetzentwurf der Landesregierung
Rede von Ursula Nonnemacher zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion (Musterverfahren)