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Kommunal- und Verwaltungsreform: Kein grünes Leitbild

Mit Reformen macht man sich selten Freunde, führen sie doch dazu, dass sich Gewohntes ändert. Trotzdem hat unsere Fraktion den Reformbedarf der Kommunal- und Verwaltungsstrukturen früh anerkannt und Anfang 2011 dem – übrigens von der CDU stammenden -Vorschlag zu einer Enquête-Kommission zum Thema zugestimmt. Das war Auftakt einer intensiven Fachdiskussion, deren Ergebnisse für uns weiter Bestand haben.

Es geht bei der Kommunal- und Verwaltungsreform im Kern darum, Brandenburgs Verwaltungsstrukturen zukunftsfest zu machen. Antworten auf die sich verändernde Altersstruktur der Bevölkerung zu finden und Vorsorge für die Zeit zu treffen, in der die Solidarpaktmittel nicht mehr sprudeln. Gutes Verwaltungshandeln muss landesweit sichergestellt werden und möglichst viele Mittel für die Daseinsvorsorge bereitstehen. Zentrales bündnisgrünes Anliegen war zudem, die Neugliederung der Kreisstruktur mit einer Stärkung demokratischer Mitwirkungsrechte zu verknüpfen.

2040 wird Brandenburg voraussichtlich nur noch 2,17 Millionen EinwohnerInnen haben, minus 11,5 Prozent im Vergleich zu 2013. Im Berliner Umland wird bis dahin mit einem Bevölkerungsplus von 6,2 Prozent gerechnet, im berlinfernen Raum mit einem weiteren Minus von 22,1 Prozent. Das derzeitige Zwischenhoch bei SchülerInnen und Neugeborenen ändert daran nichts. Der Trend zur Alterung und die Unterschiede zwischen Speckgürtel und berlinfernen Regionen werden sich weiter verschärfen. Und auch finanzielle Unsicherheiten bleiben trotz guter wirtschaftlicher Lage aktuell.

Unsere Fraktion hat sich seit 2011 konstruktiv in die Diskussion eingebracht. Von uns gemachte Vorschläge, z. B. zur Teilentschuldung der kreisfreien Städte und zur Stärkung der demokratischen Beteiligung durch Einführung des Amtsgemeindemodells, finden sich nun modifiziert im Leitbild wieder. In einem Entschließungsantrag mit Rot-Rot haben wir weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht. Zugleich haben wir uns nie mit Kritik zurückgehalten - es ist kein grünes Leitbild.

Die Funktionalreform sollte gewährleisten, dass man Verwaltungsgänge so nah wie möglich am Wohnort erledigen kann und die kommunale Selbstverwaltung gestärkt wird. Zugleich darf die Fachlichkeit von Verwaltungshandeln nicht leiden. Große Bedenken haben wir hier z. B. bei der Übertragung von Aufgaben der Heimaufsicht, des Denkmalschutzes, des Natur- und Artenschutzes sowie der Naturparke auf die Kreise.

Der Leitbildentwurf der Regierung wurde in den Landtagsausschüssen an etlichen Stellen verändert, zudem wurden viele Prüfaufträge mitbeschlossen. Das lässt offen, ob kritische Bereiche überhaupt übertragen werden. Unsere Aufgabe ist nun, während der Gesetzgebung darauf zu pochen, dass den Bedenken Rechnung getragen wird. Zum Leitbild selbst war für uns unter Würdigung von Pro und Kontra nur eine Enthaltung möglich.

Weiterführende Informationen

>> Ursula Nonnemacher spricht zur Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019