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Kommunalreform: Nicht nur gut verwaltet

Die Menschen in den Städten und Gemeinden unseres Landes wollen nicht nur einfach gut verwaltet werden. Wir erleben vor Ort ein wachsendes Bewusstsein der Brandenburgerinnen und Brandenburger für ihr direktes Lebensumfeld. Sie übernehmen Verantwortung in Vereinen und Initiativen, engagieren sich ehrenamtlich in Kitas und Schulen, Sportvereinen oder bei der Feuerwehr. Sie übernehmen zum Teil auch Aufgaben, von denen sich der Staat zurückgezogen hat oder die die Gemeinde nicht mehr finanzieren kann. Dieses Mehr an Verantwortung trifft immer noch auf enge und veraltete Regeln für politische Partizipation und Mitsprachemöglichkeiten jenseits der Mitarbeit in den politischen Gremien.

Aktuell diskutiert der Landtag über Veränderungen der Kommunalverfassung, um Hindernisse für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zu beseitigen. Wir unterstützen Vorschläge der Koalitionsfraktionen, den Kostendeckungsvorschlag bei Bürgerbegehren durch eine qualifizierte Kostenschätzung zu vereinfachen und die Möglichkeit des Ausschlusses der Briefwahl bei Bürgerentscheiden zu streichen sowie die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit so zu ändern, dass diese zukünftig durch die Kommunalaufsicht erfolgt.

Aber die Koalition bleibt auf halbem Weg stehen, weshalb wir weitere eigene Vorschläge in die Diskussion eingebracht haben. Wir Bündnisgrünen haben uns seit vielen Jahren kontinuierlich und unmissverständlich für eine umfassende Reform der Kommunalverfassung ausgesprochen, die die bestehenden direktdemokratischen Mitwirkungsrechte auf Gemeindeebene und auch auf Ebene der Ortsteile erweitert. Wir wollen, dass beispielsweise auch die Aufstellung von Bebauungsplänen zum Gegenstand von Bürgerentscheiden werden kann.

Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass gruppenbezogene Belange vor Ort besser vertreten werden können. Dazu gehört die Stärkung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und der Behindertenbeauftragten, deren Stellung in der Kommunalverfassung derzeit noch zu schwach ist. Fragen der Gleichstellung sollten in allen Gemeinden den gleichen Stellenwert haben, ganz gleich wie groß sie sind. Wirklich ärgerlich ist, dass die Direktwahl von Beiräten außer bei der Vertretung der Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, also bei den Ausländer- oder Integrationsbeiräten, nicht erlaubt ist. So wurde in Falkensee nach zehn Jahren die allseits akzeptierte Direktwahl des lokalen Seniorenbeirats von der Kommunalaufsicht untersagt. Eine Beanstandung wegen zu viel Demokratie – das ist niemandem zu vermitteln. Das wollen wir dringend ändern.