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Staatsvertrag mit Berlin zur länderübergreifenden kommunalen Zusammenarbeit abschließen

Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von brandenburgischen Kommunen mit Berlin verbessern und fordert hierzu einen Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg. Einen entsprechenden Antrag, grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit auf öffentlich-rechtlichem Weg zu ermöglichen, stellt die Fraktion auf der kommenden Landtagssitzung.

„Derzeit befassen wir uns mit einem Gesetzentwurf der Landesregierung, der den Kommunen innerhalb Brandenburgs mehr und bessere Möglichkeiten zur Zusammenarbeit geben soll. Wir möchten darüber hinaus auch die Kooperation zwischen brandenburgischen Kommunen und Berlin stärken“, sagte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN URSULA NONNEMACHER. „Wir sehen unseren Antrag als Ergänzung zum vorliegenden Gesetzentwurf und wollen ihn auch gemeinsam mit diesem Gesetzentwurf beraten.

URSULA NONNEMACHER verwies darauf, dass mit den Nachbarbundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern schon seit über 10 Jahren Staatsverträge über eine grenzüberschreitende interkommunale Zusammenarbeit bestehen.

Aufgrund der zahlreichen funktionalen Verbindungen zwischen Brandenburger Städten und Gemeinden, Zweckverbänden und Landkreisen mit Berlin wäre ein solcher Vertrag sinnvoll und für viele betroffene BürgerInnen von erheblichem Vorteil. Derzeit entstehen den Brandenburger Aufgabenträgern, die mit Berliner Partnern zusammen arbeiten müssen, durch die rein zivilrechtliche Vertragsgestaltung erhebliche Nachteile. Einerseits können Hoheitsrechte nicht ausgeübt werden (z. B. bei der Beitragserhebung), andererseits entstehen erhebliche steuerliche Mehrbelastungen. Gerade der Wegfall der Umsatzsteuer, die Kommunen zahlen müssen, wenn sie die Leistungen der kommunalen Berliner Wasserbetriebe zur Abwasserentsorgung nutzen, würde die BürgerInnen direkt entlasten und zu weniger Bürokratie führen.

In Brandenburg leben ca. 600.000 Menschen im Berliner Umland in Kommunen, deren Kläranlagen von den Berliner Wasserbetrieben betrieben werden. Hinzu kommen noch einmal ca. 70.000 Menschen, bei denen die Berliner Wasserbetriebe auch für die Trinkwasserversorgung zuständig sind. Auf all diese Leistungen werden aktuell 19% Umsatzsteuer aufgeschlagen, die über die Entgelte direkt an die GebührenzahlerInnen weiter gegeben werden. Von einer entsprechenden Gebührensenkung würden nicht nur private Haushalte, sondern auch Gewerbetreibende und Unternehmen profitieren.