Über 80 Prozent der Brandenburger Kommunen sind verschuldet. Die Außenstände betrugen im Jahr 2012 über 2 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich die Situation etwas verbessert; so liegen beispielsweise die Kassenkrediten unter dem Bundesdurchschnitt. Dennoch: Die Lage ist ernst. Im Vergleich zu Sachsen ist die durchschnittliche kommunale Verschuldung in Brandenburg deutlich höher. Besonders eng ist es bei den kreisfreien Städten Cottbus, Brandenburg und Frankfurt (Oder) sowie einigen berlinfernen Gemeinden und Kreisen. Die dort seit Jahren steigenden Kassenkredite haben sichnun auch zu einem Problem der Landesebene entwickelt. Die Regierung hat jedoch keine Antwort. Dabei kann das Land gegen die Schuldenprobleme dieser Kommunen selbst aktiv werden und gleichzeitig diese Unterstützung mit einer Reform der Kommunal- und Landesverwaltung verbinden. Das geht aus einem durch uns beauftragten Gutachten von Professor Lars Holtkamp hervor.
Analyse liefert Lösungen
Das Gutachten schlägt eine Anschubfinanzierung im Rahmeneiner Verwaltungsstrukturreform, ein Entschuldungsfonds und ein öffentliches Frühwarnsystems zur Bewertung der kommunalen Haushaltslage vor. Weiterhin wird auch ein „BürgerInnenhaushalt“ empfohlen, der auf Maßnahmen zur Verbesserung der Haushaltssituation und auf die Einbeziehung der BürgerInnen vor Ort fokussiert. Diese Instrumente leiten die Gutachter her aus einer Analyse der Ursachen hiesiger kommunaler Haushaltsdefizite. Weiterhin haben sie untersucht, was andere Bundesländer unternommen haben, um ihre Kommunen zu entschulden.
Entschuldung sichert kommunale Selbstverwaltung
Das Fazit: Haushaltskonsolidierung geht nicht ohne Entscheidungen zu Steuer- und Gebührenerhöhungen oder Abstrichen beim Leistungsangebot einer Kommune. Das Nothaushaltsrecht allerdings dauerhaft zu bemühen, ist kein guter Rat. Das zeigt der Fall der hoch verschuldeten Stadt Nideggen in Nordrhein-Westfalen. Dort wurde der Stadtrat entmachtet und ein Staatskommissar eingesetzt, der alle haushaltsrelevanten Entscheidungen selbst traf. Die gewählten VertreterInnen waren nur noch StatistInnen. Um solche Eskalationen zu verhindern, muss das Land mit der „kommunalen Familie“ schnell handeln und sich auch selbst finanziell stärker engagieren. Haushaltskonsolidierung ist nicht Selbstzweck, sondern Voraussetzung für eine dauerhaft sichere kommunale Selbstverwaltung.