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Foto: Laura Englert

Transparenz und Mitbestimmung

Rathaus Potsdam, Sitz der Stadtverordnetenversammlung

Im Jahr 2015 wurden in Brandenburg 19.112 Kinder geboren, 30.750 Menschen sind verstorben. Von fast allen Medien wurde ein ungeahnter „Babyboom“ bejubelt - Tatsache bleibt aber, dass 11.638 Menschen mehr gestorben sind, als geboren wurden. Ein trauriger Rekord!

Zwei Trends werden die Zukunft Brandenburgs maßgeblich bestimmen: Wir werden weniger, und wir werden immer älter. Diese beiden Phänomene sind im Land sehr unterschiedlich verteilt. Das Berliner Umland, der sogenannte Speckgürtel, wird weiter wachsen, während die Bevölkerung in den ländlichen Räumen weiter abnimmt - Prognosen zufolge um fast ein Viertel. Gleichzeitig wird 2030 jede dritte Brandenburgerin und jederdritte Brandenburger über 65 Jahre alt sein.

Diese demografischen Veränderungen bringen auch neue Anforderungen an die kommunale Verwaltung mit sich. Unsere Fraktion hat den grundsätzlichen Bedarf einer Kommunalreform immer gesehen und sieht diesen auch weiterhin. Wir haben uns seit Beginn der intensiven Fachdiskussion 2011 konstruktiv in den Beratungsprozess eingebracht. „Auch wenn der von der Landesregierung vorgelegte Leitbildentwurf keinesfalls ein grüner ist: Unser gemeinsamer Entschließungsantrag mit SPD und Linker, der das Leitbild flankiert, nimmt einen umfangreichen Teil unserer Kritikpunkte auf“, sagt unsere kommunalpolitische Sprecherin Ursula Nonnemacher. Insbesondere der Ausbau der Bürgerbeteiligung in der Kommunalverfassung trägt eine grüne Handschrift und enthält viele Dinge, für die wir uns seit Jahren in diesem Landtag einsetzen.

Dies sind insbesondere:

  1. Um die direkte Demokratie zu stärken, fordern wir, den Katalog zu verkleinern, der bestimmte Bereiche von Bürgerbegehren ausschließt. Dadurch soll es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, auch über Teile des Haushalts und der Bauleitplanung mitzubestimmen.
  2. Zur Verbesserung der Frauenförderung wollen wir erreichen, dass hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte bereits in Kommunen ab einer Größe von 20.000 EinwohnerInnen eingesetzt werden.
  3. Zur Stärkung der Situation von Menschen mit Behinderung bedarf es auch im kommunalen Bereich größerer Anstrengungen. Deswegen wollen wir eine Stärkung der oder des Behindertenbeauftragten und eine Anbindung an die HauptverwaltungsbeamtInnen erreichen.
  4. Mehr Beteiligung für Kinder und Jugendliche! Dieser Grundsatz muss in der Kommunalverfassung verankert werden. Den Kommunen bleibt es überlassen, wie sie diese Beteiligung konkret auszugestalten gedenken.
  5. Die Rechte einzelner GemeindevertreterInnen sollten durch ein aktives Teilnahmerecht an allen Ausschusssitzungen erweitert werden.
  6. Die Akteneinsichts- und Auskunftsrechte der GemeindevertreterInnen wollen wir verbessern und Informationshürden abbauen.

Es bleibt zu hoffen, dass sich die Landesregierung in den nächsten Wochen und Monaten darauf besinnt, wofür eigentlich Reformen notwendig sind: das Land und seine Strukturen stark zu machen für die Herausforderungen der Zukunft, Verwaltung auf allen Ebenen zu modernisieren und bürgerfreundlicher zu gestalten und mehr Demokratie auf lokaler Ebene zu ermöglichen.

Politik für Kommunen: Was sonst noch geschah

  • Ob Winterdienst oder Straßenreinigung, Abwassergebühren oder Gebühren für die Müllentsorgung - kommunale Abgaben betreffen alle. Unser Gesetzentwurf will die Abgabenerhebung vereinfachen.
  • Wer als hauptamtlicheR Bürgermeisterin oder Landrat/Landrätin wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, die bei BeamtInnen den Verlust der Beamtenrechte zur Folge hätte, soll für die Dauer von fünf Jahren nicht gewählt werden dürfen - das fordert ein weiterer Gesetzentwurf von uns