Die brandenburgische Landesregierung soll die ihr auf Bundes- und EU-Ebene zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um gegen die zu befürchtende EU-Genehmigung des erstmaligen Anbaus der Genmaissorte 1507 in Brandenburg, Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsländern vorzugehen. Ein entsprechender Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird am Donnerstag im Landtag debattiert. Wir fordern darin die Landesregierung auf,
- auf Bundes- und EU-Ebene aktiv zu werden, um eine Zulassung des Genmais 1507 noch zu verhindern und sich für eine juristische Überprüfung des Zulassungsverfahrens einzusetzen;
- sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Optimierung des EU-Zulassungsverfahrens einzusetzen, in dem langfristige Umweltauswirkungen, Effekte auf „Nichtzielorganismen“ und die Folgen der bei gentechnisch veränderten Organismen eingesetzten Pestizide zukünftig Eingang in die Risikobewertung finden müssen;
- sich auf Bundesebene für weitergehende Untersuchungen zu Risiken des Genmais 1507 auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt einzusetzen, um die Voraussetzungen für die bereits bestehende Möglichkeit eines nationalen Anbauverbotes gemäß der Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie zu schaffen;
- sich auf Bundes- und EU-Ebene für eine Kennzeichnungspflicht von Honig, der Gentechnik-Pollen enthält, einzusetzen und für eine Kennzeichnungspflicht für sämtliche Lebensmittel, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.
„Die Agro-Gentechnik bringt keine höheren Erträge, sie verringert auch nicht den Pestizideinsatz. Im Gegenteil: Durch Resistenzbildungen müssen immer mehr Pestizide auf die Äcker ausgebracht werden, das hat verheerende Folgen für die Umwelt“, sagte der Vorsitzende Fraktion, AXEL VOGEL. „Langzeitwirkungen der Agrogentechnik auf die Umwelt sind ebenso ungeklärt wie Auswirkungen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln auf die menschliche Gesundheit. Der kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gefährdet die gentechnikfreie Landwirtschaft“, ist VOGEL überzeugt. „Gentechnik führt außerdem zu Abhängigkeiten von landwirtschaftlichen Betrieben gegenüber den Saatgut-Konzernen. Es gibt also ausreichend Gründe, Gentechnik auf dem Acker abzulehnen, sie ist ein Irrweg.“
Auch wenn Brandenburg hier nicht direkt entscheiden kann, ist es unabdingbar, dass sich der Landtag und die Landesregierung klar gegen eine Zulassung des Genmais 1507 positionieren und diese Position auch auf Bundes- und EU-Ebene zum Ausdruck bringen.“
Nur wenn die Zulassung von Genmais 1507 durch die Europäische Kommission nicht abwendbar ist, sollten reguläre rechtssichere nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen auf EU-Ebene geschaffen werden. „Ein EU-weites Verbot ist für uns die erste Wahl. Nationale Anbauverbote können deshalb nur ein Hilfsinstrument sein. Hier bedarf es vor allem einer rechtssicheren Möglichkeit für alle Mitgliedsstaaten. Die bisherige Möglichkeit, über die Schutzklausel der EU-Freisetzungsrichtlinie ein nationales Verbot durchzusetzen, halten wir für unzureichend und angreifbar.“, sagte AXEL VOGEL.
Bei der transgenen Maislinie 1507 handelt es sich um einen insekten- und herbizidresistenten Mais, der von den beiden US-Agrarkonzernen Pioneer/DuPont und Dow AgroSciences entwickelt und der 2001 erstmals in den USA zugelassen wurde. Die Maissorte 1507 hat die Eigenschaft, in allen Pflanzenteilen ein Insektengift (Bt-Toxin) in einer Konzentration zu erzeugen, die deutlich über der von der in Deutschland verbotenen Maissorte MON 810 liegt. Sie ist resistent gegen Totalherbizide mit dem Wirkstoff Glufosinat, welcher als reproduktionstoxisch und embryoschädigend gilt.
Derzeit werden in Deutschland keine gentechnisch veränderten Pflanzen zu kommerziellen Zwecken angebaut. Für die Maissorte 1507 wird jedoch eine Zulassung von Seiten der Europäischen Kommission erwartet, so dass einem zukünftigen Anbau dieser Genmaissorte in Deutschland und Brandenburg Tür und Tor geöffnet werden. Fast 90 Prozent der Deutschen lehnen genmanipulierte Lebensmittel ab.