AXEL VOGEL hat heute die fünf bündnisgrünen AgrarministerInnen CHRISTIAN MEYER (Niedersachsen), ALEXANDER BONDE (Baden-Württemberg), PRISKA HINZ (Hessen), JOHANNES REMMEL (Nordrhein-Westfalen) und ULRIKE HÖFKEN (Rheinland-Pfalz), die anlässlich der Agrarministerkonferenz vom 3. bis zum 5. September in Potsdam sind, als Gäste im Landtag begrüßt.
Die fünf Landesminister und -ministerinnen und AXEL VOGEL haben sich über Instrumente für eine nachhaltige Agrarpolitik und zur Begrenzung der industriellen Massentierhaltung ausgetauscht.
Axel Vogel hob hervor, dass das Land Brandenburg als Erbschaft der DDR große Agrarstrukturen und -anlagen einer industrialisierten Tierhaltung übernommen hatte. „Diese Strukturen sind durch die Förderpolitik der rot-roten Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren gefestigt und verstärkt worden.“ Insbesondere im Legehennenbereich hat es in der abgelaufenen Förderperiode seit 2009 eine massive Ausweitung und Konzentration der Tierbestände gegeben, ohne dass dies an strengere Tierschutzkriterien geknüpft gewesen wäre. Für die neue Förderperiode sieht die Landesregierung sogar Förderquoten von bis zu 40 Prozent vor, ohne dass in der Geflügelhaltung die Tiere auch nur einen Quadratzentimeter mehr Platz erhalten.“
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger gegen die Errichtung neuer Anlagen zusammen geschlossen. Von daher interessiere besonders die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten Länderminister im Agrarbereich haben.
Die bündnisgrünen AgrarministerInnen stellten Instrumente vor, mit denen sich eine umweltverträgliche und tiergerechte Agrarpolitik umsetzen lässt. Der überwiegende Teil der Maßnahmen lässt sich auf Landesebene verwirklichen. Zu diesen Maßnahmen zählen:
Niedersachsen:
Massenhafte Amputationen in der industriellen Tierhaltung wie Schnabelkürzen bei Enten und Hühnern sowie das Abschneiden von Ringelschwänzen bei Ferkeln werden in Niedersachsen verboten.
In Niedersachsen wird der bereits von der Vorgängerregierung 2011 erarbeitete Tierschutzplan von der rot-grünen Landesregierung konsequent und im vorgesehenen Zeitplan umgesetzt. Einige Maßnahmen des Tierschutzplans, etwa das Verbot des Schnabelkürzens bei Mastenten, sind bereits umgesetzt, andere werden folgen: Das Verbot des Schnabelkürzens bei Legehennen-Küken und das Verbot des Kupierens von Schwänzen von Ferkeln werden Ende 2016 folgen. In der Geflügelmast werden künftig die Fußballen, deren Unversehrtheit ein wichtiger Indikator für die Art der Haltung darstellt, systematisch in der Schlachtstätte kontrolliert. Sind sie zu hoch verletzt, wird automatisch die Besatzdichte reduziert. Die Hühner bekommen mehr Platz.
Mehr Informationen zum Niedersächsischen Tierschutzplan finden sich hier.
Nordrhein-Westfalen:
Mit einem Filtererlass für große Tiermastanlagen hat Nordrhein-Westfalen den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Gerüchen, Stäuben und Bakterien erhöht.
Seit 2013 werden mit dem Filter-Erlass in Nordrhein-Westfalen Abluftreinigungsanlagen bei großen Schweinehaltungsanlagen mit mehr als 2.000 Schweinen gefordert. Von diesen Ställen gehen Schadstoffe wie Stäube, Keime und Ammoniak sowie Gerüche aus, die Nachbarschaft, das Klima, die Gesundheit und die Umwelt erheblich belasten können. Zur Vorsorge gegen diese Belastungen werden seitdem bei Neubauten und bei bestehenden Anlagen Abluftreinigungsanlagen eingebaut. „Damit stellen wir sicher, dass große Anlagen dem Stand der Technik entsprechen und die Anwohnerinnen und Anwohner so gut wie möglich geschützt werden“, sagte Minister Johannes Remmel.
Hessen:
In Hessen werden Fördermittel für Neubauten von Stallungen streng an Kriterien des Tierwohls orientiert, „ökologischer Landbau“ wurde als Pflichtfach in der landwirtschaftlichen Ausbildung eingeführt.
Um eine ökologischere Ausrichtung der Agrarpolitik zu gewährleisten, hat die hessische Landwirtschaftsministerin Priska Hinz einen Ökoaktionsplan vorgestellt. Dieser enthält auch diverse Initiativen, die das Thema einer artgerechteren Tierhaltung betreffen und verbessern.
So werden z.B. die staatlichen Förderprogramme für Agrarinvestitionen streng an Kriterien zum Tierwohl ausgerichtet. Um sich für die sogenannte Premiumförderung, z.B. bei Neubauten von Stallungen, zu qualifizieren, müssen die Anforderungen zur Tierhaltung dem Leitfaden der Ökoverbände entsprechen. Im Gegenzug wird eine staatliche Förderung der Investitionen von 40% der förderfähigen Kosten übernommen. Damit werden die Landwirte unterstützt, die Themen Tierwohl und artgerechte Tierhaltung von Beginn an mitzudenken.
Darüber hinaus hat die hessische Landesregierung „ökologischer Landbau“ als Pflichtfach in der landwirtschaftlichen Ausbildung an den hessischen Fachschulen eingeführt. So setzen sich angehende Landwirte frühestmöglich mit dem Thema der artgerechten Tierhaltung auseinander.
Außerdem werden gezielte Schulungen vorgenommen, um die Landwirte, aber auch die Ökokontrolleure, über die Kriterien einer artgerechten Tierhaltung zu informieren.
Baden-Württemberg:
Baden-Württemberg fordert bessere Entscheidungsmöglichkeiten beim Einkauf, mit einer Fleischkennzeichnung soll die Haltungsform der Tiere sichtbar gemacht werden.
„Baden-Württemberg setzt sich für mehr Transparenz in der Fleischkennzeichnung ein, um Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung zu ermöglichen. Wie es sich bei Eiern bewährt hat, sollte auch bei Frischfleisch EU-weit gekennzeichnet werden, wie die Tiere gehalten wurden“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde. Die Codes für Frischfleisch könnten sich an den eingeführten Kategorien für Eier anlehnen: 0 für Öko, 1 für Freilandauslauf, 2 für mehr Platz, 3 für die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards.
Rheinland-Pfalz:
Mit der Einführung eines „Wassercents“ fördert Rheinland-Pfalz gewässerschonende Bewirtschaftungsmaßnahmen für Landwirte und senkt somit Nitrateinträge in das Grundwasser.
Auch in Rheinland-Pfalz ist der Grundwasserkörper erheblich mit Nitrat belastet. Die Landwirtschaft trägt erheblich zu dieser Belastung bei. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat darauf mit dem Landesprogramm „Gewässerschonende Landwirtschaft“ reagiert, das Landwirte und Wasserversorger gleichermaßen einbindet. Grundlage ist der von Rot-Grün eingeführte „Wassercent“, der in Rheinland-Pfalz bei der Wasserentnahme fällig wird und zu 100 Prozent für den Wasserschutz eingesetzt wird. Die Landwirte werden durch das neue Programm zukünftig gezielter und umfassend beraten sowie mit kostenlosen Analysen versorgt. Wasserversorger, die eine Gewässerschutzkooperation mit Landwirten eingehen, können einen hohen Teil der Kosten für Maßnahmen mit der Landwirtschaft (bis zu 80 Prozent) von dem zu zahlenden Wassercent abziehen. Ab 2015 fließen pro Jahr knapp 3 Millionen Euro aus dem Wassercent in dieses Programm. Zusätzlich fördert Rheinland-Pfalz Geräte zur gewässerschonenden Ausbringung von Gülle mit 30 Prozent der Investitionssumme und den ökologischen Pflanzenschutz im Weinbau (Pheromoneinsatz).