Das Volksbegehren gegen die Hochschulfusion in der Lausitz ist angelaufen. Wie verhält sich die bündnisgrüne Fraktion dazu?
Wir verstehen den Ärger der Betroffenen, die in den Prozess nicht eingebunden waren, und halten an unserem Vorschlag fest, dass alle Beteiligten in einem Lausitzbeirat zu einer konsensfähigen Lösung kommen. Das Volksbegehren unterstützen wir als Mittel, um eine bessere Hochschulpolitik in Brandenburg einzufordern.
Seit drei Jahren diskutiert der Landtag das Abgeordnetengesetz. Was wird neu geregelt?
Es wird u. a. die Altersversorgung halbiert und künftig kapitalfinanziert – das entlastet langfristig den Landeshaushalt. Die Diäten sollen zwar steigen, aber dafür entfallen die steuerfreien Kostenpauschalen. Sonderrechte für Abgeordnete werden abgeschafft. In vielem sind sich die Parlamentarier_innen einig. Wir Bündnisgrünen wollen zusätzlich regeln, dass Abgeordnete künftig auch ihre Nebeneinkünfte offenlegen müssen.
Die Regierungskoalition und die CDU wollen die Einflussnahme von Lobbyist_innen auf politische Entscheidungen in der Geschäftsordnung des Landtags regeln, die Bündnisgrünen bestehen auf einem Lobbyregistergesetz. Was macht den Unterschied?
Politik braucht Interessenvertretung, sie muss aber transparent sein. Wir wollen offenlegen, wer mit welchen Mitteln auf Landtag und Landesregierung Einfluss nimmt, um die Interessen derer zu schützen, die weniger Geld und Macht aufbringen können. Nur mit einem Gesetz können wir auch die Lobbyist_innen verbindlich erfassen, die für Regierung, Ministerien und Behörden tätig sind. Wir wollen eine öffentlich einsehbare Datenbank und Verstöße sanktionieren können.