Wir hoffen, dass die Debatte um Nebeneinkommen von Politikerinnen und Politikern nicht an Schwung verliert, bevor daraus auch auf Landesebene die notwendigen Konsequenzen gezogen worden sind. Was sie gezeigt hat ist doch, dass nur eine kleine Minderheit der Bundestagsabgeordneten – neben dem Kanzlerkandidaten der SPD sind es vor allem solche aus CDU/CSU und FDP – neben ihrem Mandat nennenswerte Einkünfte hat. Weil Abgeordnete Menschen sind, die gewählt wurden, damit sie sich unabhängig und nach bestem Wissen um unser aller Angelegenheiten kümmern, sind Nebentätigkeiten ein Problem. Ist noch unabhängig, wer bei einem Interessenverband oder einem Unternehmen auf der Gehaltsliste steht? Wie stark üben Arbeit- und Auftraggeber einen Einfluss auf die parlamentarische Arbeit aus? Das müssen letztlich die WählerInnen beurteilen, aber dazu fehlen ihnen derzeit die Informationen, auf Bundesebene genauso wie im Land.
Transparenz ins Abgeordnetengesetz
Deshalb fordern wir die Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten, und zwar nicht in verschämten Stufen wie derzeit beim Bundestag, sondern ehrlich und klar auf Euro und Cent. Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem der Präsident des Landtages die ihm gemeldeten Nebeneinkünfte der Abgeordneten veröffentlichen soll. Auch Tätigkeiten in kommunalen Unternehmen, die bislang nicht gemeldet werden mussten, sollen künftig erfasst und transparent gemacht werden. Mit einer solchen Regelung würde Brandenburg zum Vorreiter in Sachen Transparenz, und das würde uns gut zu Gesicht stehen!
Wir wollen, dass politische Entscheidungen nicht durch das Schielen auf finanzielle Vorteile beeinflusst werden. Wir wollen finanziellen Abhängigkeiten vorbeugen und so nicht nur handfeste Korruption verhindern, sondern allgemein den Einfluss finanzstarker Interessengruppen begrenzen. Dabei setzen wir darauf, dass die durch unser Gesetz erzwungene Transparenz das Verhalten von Abgeordneten wie von ihren Arbeit- und AuftraggeberInnen positiv beeinflusst.
Verhaltensregeln für MinisterInnen verschärfen
Was wir in unseren Eckpunkten für das Lobbyregistergesetz formuliert hatten, setzen wir nun mit dem Gesetzentwurf und mit einem Änderungsantrag zum Ministergesetz Schritt für Schritt in die Tat um. Auch für Mitglieder der Landesregierung wollen wir die Verhaltensregeln verschärfen. Wir nehmen uns die so genannte Drehtür vor, nämlich das lukrative Wechseln vom Amt in hoch dotierte Posten bei zuvor begünstigten Unternehmen. Künftig soll die Landesregierung den Wechsel aus einem Regierungsamt in eine Beschäftigung verbieten können, wenn die Interessen des Landes dadurch beeinträchtigt sind. Damit schließen wir ein weiteres Einfallstor für Korruption. Denn MinisterInnen sollen genau wie Abgeordnete nur dem Wohle des Landes verpflichtet sein!