Der Landtag hat seine Arbeit zur Aufklärung des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) mit einem Abschlussbericht beendet. Für uns ist es klar: Das Land Brandenburg trägt Mitverantwortung dafür, dass der NSU Jahre lang Morde, Sprengstoffanschläge und Raubüberfälle begehen konnte.
Wir schlagen daher vor, dass das Land dem Thüringer Vorbild folgt und mindestens finanzielle Mittel für die Angehörigen der Mordopfer und die Geschädigten der Sprengstoffanschläge bereitstellt. Die Summe sollte dabei eine halbe Million Euro nicht unterschreiten. Eine solche Entschädigung, die natürlich nur Symbolcharakter haben kann, hätte der Minimalkonsens für fraktionsübergreifende Handlungsempfehlungen im Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses sein können, ja sein müssen. Diesen Minimalkonsens gab es aber nicht, weil die SPD die Mitschuld Brandenburgs nicht anerkennt.
Ein zweiter wesentlicher Bestandteil eines Minimalkonsenses hätte es sein müssen, dass der Verfassungsschutz grundlegend reformiert wird. Das verweigern die Regierungsfraktionen. SPD und DIE LINKE setzten in ihrem Verfassungsschutzgesetzentwurf nicht einmal die Handlungsempfehlungen aus ihren eigenen Ausschuss-Sondervoten um – warum, können wir uns nicht erklären.
Nach Abschluss der Arbeit des Ausschusses sind noch viele Fragen offen. Unsere Fraktion möchte darauf drängen, dass der Landtag ein Forschungsprojekt finanziert, um den unbearbeiteten Fragen des Untersuchungsauftrags nachzugehen. Zudem gibt es noch weiteres parlamentarisch zu untersuchen. Daher sollte ein weiterer Untersuchungsausschuss in der kommenden Legislaturperiode eine echte Überlegung wert sein.