„Es wäre im September 1998 aufgrund des Wissens des Verfassungsschutzes Brandenburg problemlos möglich gewesen, die Drei zu fassen“ – das Trio, das im Jahr 2011 als „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) bekannt wurde. Das sagte Rechtsanwalt Christoph Kliesing (siehe auch Interview von NSU-Watch) am 11. Januar 2018 als Zeuge vor dem NSU-Untersuchungsausschuss in Brandenburg. Denn V-Mann „Piatto“ habe dem brandenburgischen Verfassungsschutz mehr Informationen über die untergetauchten Neonazis geliefert, als in den entsprechenden Akten stehe.
Rechtsanwalt Kliesing hat sich als Nebenklage-Vertreter im Münchener NSU-Prozess um die Vernehmungen von Carsten Szczepanski alias „Piatto“ gekümmert. Dabei ist ihm ein handschriftlicher Aktenvermerk des Thüringer Verfassungsschützers Norbert Wiesner aufgefallen. Jener habe nach einem Telefonat mit „Piattos“ V-Mann-Führer Reinhard G. die Information notiert, dass sich die gesuchten Bombenbastler in Chemnitz aufhalten würden. In den Deckblattmeldungen des brandenburgischen Verfassungsschutzes zu den Treffen mit „Piatto“ wurde der Aufenthaltsort des Trios hingegen nicht erwähnt.
Zeuge Kliesing: Szczepanski wurde „nicht kompetent geführt“
„Es wäre problemlos möglich gewesen, Szczepanski zu beauftragen, sich etwas genauer nach der Adresse zu erkundigen“, meinte Kliesing und fügte hinzu: „Wenn V-Leute nicht kompetent geführt werden, dann kann man es bleiben lassen. Und Szczepanski ist nicht kompetent geführt worden.“
Wenn man „Piatto“ und seinen V-Mann-Führer Reinhard G. nur fünf Minuten erlebe – und Kliesing hat die beiden länger vor dem Oberlandesgericht München erlebt –, „dann wissen Sie, wer da wen geführt hat“. Ein V-Mann-Führer müsse der geführten Person „intellektuell überlegen sein“, integer sein und in der Lage sein, sich in den V-Mann hineinversetzen zu können, sagte der Rechtsanwalt.
Und der zweite V-Mann-Führer von Carsten Szczpeanski – Sachsens heutiger Verfassungsschutz-Präsident Gordian Meyer-Plath – habe damals „überhaupt keine Erfahrung in der Führung von V-Leuten“ gehabt.