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Bundestags-Ausschuss hat früheren Verfassungsschutz-Vize aus Brandenburg vernommen

Mit offenen Fragen im Fall des ehemaligen V-Mannes „Piatto“ hat sich der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages am 19. Januar 2017 befasst. Als Zeuge war Jörg Milbradt geladen, der von 1991 bis 2004 für die brandenburgische Verfassungsschutzbehörde gearbeitet hat. Als „Piatto“ im Juli 1994 angeworben worden sein soll, leitete Milbradt das Auswertungs-Referat. 2004 ging er als stellvertretender Behördenleiter in Pension.

Hat „Piatto“ vor Juli 1994 für eine Sicherheitsbehörde gearbeitet?

Anfang der 90er-Jahre hat der Generalbundesanwalt seine Ermittlungen gegen Carsten Szczepanski im Kontext von dessen „Ku-Klux-Klan“-Aktivitäten eingestellt. Eine umfangreiche Vernehmung durch das Bundeskriminalamt soll der junge Neonazi zuvor auskunftsfreudig und ohne Rechtsanwalt gemeistert haben. Und bis er wegen eines versuchten Mordes an einem Nigerianer in Untersuchungshaft kam, vergingen nach der Tat rund zwei Jahre.

Vor dem Hintergrund dieser und anderer Sachverhalte haben Sachverständige dem brandenburgischen NSU-Untersuchungsausschuss empfohlen, zu klären, ob Carsten Szczepanski vor seiner Zeit als V-Mann „Piatto“ schon für andere Sicherheitsbehörden gearbeitet hat.

Die entsprechende Frage hat der Bundestags-Untersuchungsausschuss dem früheren Verfassungsschutz-Vize Jörg Milbradt gestellt. Er antwortete: „Ich kenne nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür“ – definitiv ausschließen könne er es allerdings nicht. Es erscheine ihm aber, auch abstrakt betrachtet, „höchst unwahrscheinlich“. „Piatto“ habe Wert darauf gelegt, „als hoch geschätzte Quelle zu gelten“. Milbradt geht daher davon aus, dass Szczepanski sich gegenüber den Brandenburgern darauf berufen hätte, wenn er schon früher für einen anderen Nachrichtendienst gearbeitet hätte.

Warum brachen die „Piatto“-Meldungen zum untergetauchten Trio ab?

Ab August 1998 berichtete „Piatto“ knapp zwei Monate lang mehrfach über das untergetauchte Trio, das heute als „NSU“ bekannt ist. Demnach soll der sächsische „Blood & Honour“-Kader Jan Werner versucht haben, Waffen für die Neonazis zu beschaffen. Im Oktober 1998 rissen die Meldungen allerdings ab, obwohl „Piatto“ laut Milbradt am 9. Oktober 1998 beauftragt worden war, weitere Informationen in diesem Fall zu beschaffen. Warum kam danach nicht mehr viel?

Der pensionierte Verfassungsschützer erklärte das insbesondere damit, dass am 16. Oktober 1998 eine „große Lieferung mit ,Landser‘-CDs beschlagnahmt“ worden sei. Das sei der Polizei aufgrund eines Hinweises von „Piatto“ gelungen. Daraufhin sei in der Szene der Verdacht aufgekommen, dass es einen Verräter gebe und es sich dabei um Szczepanski handle. Diesen Verdacht habe der V-Mann zwar etwas zerstreuen können, aber „ein gewisses Misstrauen blieb“. Folglich hätte „Piatto“ keine weiteren Fragen nach dem flüchtigen Trio stellen können, weil das den Spitzel-Verdacht genährt hätte.

„Was ist mit den Bums“ – was hat es mit der SMS an „Piatto“ auf sich?

Von Jan Werner, der laut „Piatto“ nach Waffen für das Trio gesucht hat, bekam der V-Mann am 25. August 1998 eine SMS mit der Frage: „Was ist mit den Bums“? Das fragliche Handy sei jedoch just an diesem Tag vom V-Mann-Führer eingezogen worden, weil es „verbrannt gewesen“ sei, sagte Milbradt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe zuvor, am 17. Juli 1998, mitgeteilt gehabt, dass ihm dieses Mobiltelefon bei einer Telekommunikationsüberwachung aufgefallen sei – weil es offiziell aufs Innenministerium Brandenburg angemeldet war. Nach der Rückgabe sei das Handy nicht mehr ausgewertet worden. Deshalb habe die Verfassungsschutzbehörde keine Kenntnis von der SMS erhalten, in der Werner nach „den Bums“ gefragt habe, sagte Milbradt.

Ausschuss-Vorsitzender Binninger hielt es für „eher lebensfremd“, dass eine Verfassungsschutzbehörde nicht weiter auf ein eingezogenes V-Mann-Handy schaue – um zu sehen, ob weitere Informationen von Neonazis eingehen. Binninger: „So wenig Neugier würde ich keinem Verfassungsschützer unterstellen.“ Milbradt erwiderte: „Ich verstehe Ihren Zweifel.“ Das sei ein Fehler der Behörde gewesen: „Das ist unprofessionell gelaufen.“

Was die Interpretation dieser SMS anbelange, sei es der „nächstliegende Gedanke, dass es um ein Waffengeschäft gehen könnte“, so der ehemalige Verfassungsschützer. Er könne sich vorstellen, dass Jan Werner den V-Mann nach Waffen gefragt habe. Und eine „gute Quelle“ sage nicht, sie könne keine Waffen beschaffen, sondern sie halte den Gegenüber hin. Dass „Piatto“ keine Waffen besorgt habe, ergebe sich aus seinen weiteren Berichten, wonach Werner weiterhin nach Waffen für das Trio gesucht habe, meinte der Zeuge.

Hat der Verfassungsschutz „Piattos“ Haftbedingungen beeinflusst?

Carsten Szczepanski bekam ein rundes Jahr nach seiner Verurteilung wegen versuchten Mordes bereits Freigang. Eine zeitweise verhängte Postkontrolle wurde wieder aufgehoben. Aus dem Gefängnis heraus wirkte er an der Erstellung der Szene-Postille „United Skins“ mit. Hat die Verfassungsschutzbehörde die Leitung der Justizvollzugsanstalt beeinflusst?

Es habe Gespräche mit der Anstaltsleitung gegeben, sagte Jörg Milbradt. Die Verfassungsschutzbehörde habe ihre Interessen geschildert – aber keinen Einfluss genommen. Und was eine etwaige Halbierung der Haftstrafe betroffen habe, so habe sich die Behörde nicht dafür, sondern sogar dagegen ausgesprochen – weil bei einer so frühzeitigen Entlassung der Verdacht aufgekommen wäre, dass Szczepanski begünstigt werde. Milbradt bestätigte, dass der Freigang des V-Mannes ein Ziel der Verfassungsschützer gewesen sei – aber so, dass es nicht auffällt.

Hat „Piatto“ ein Szene-Heft mit Gewaltaufrufen produziert?

Aus der Haft heraus – so legte es damals ein Zeitungsbericht nahe – soll Carsten Szczepanski das Skin-Zine (Szene-Heft) „United Skins“ produziert haben, in dem obendrein Gewaltaufrufe enthalten waren. Jörg Milbradt sagte, dass Druck und Vertrieb des Heftes außerhalb der Justizvollzugsanstalt von Rechtsextremisten organisiert worden seien. Er bestätigte allerdings, dass der V-Mann während seiner Haft an der Erstellung beteiligt gewesen sei – aber nicht hauptverantwortlich. So habe er nicht die Schlussredaktion übernommen und auch nicht die „Redaktionsgewalt“ innegehabt.

Dass „Piatto“ das Geld, das er für seine Informationen bekommen habe, in die Produktion des Heftes investiert haben könnte, könne er weder ausschließen noch bestätigen, sagte der Zeuge auf Nachfrage. Die Verfassungsschutzbehörde habe insofern Einfluss auf die publizistische Aktivitäten des V-Mannes genommen, „als dass er strafrechtlich relevante Inhalte vermeiden sollte“.

Hat das Bundesamt für Verfassungsschutz V-Mann „Piatto“ evaluiert?

Der Bundestags-Untersuchungsausschuss wollte zudem wissen, ob der V-Mann „Piatto“ des Landes-Verfassungsschutzes Brandenburg vom Bundesamt für Verfassungsschutz evaluiert worden sei und wie es dazu gekommen sei? Jörg Milbradt hat geantwortet, dass ihm eine Evaluation des „Piatto“ vorgelegen habe – und eine solche V-Mann-Evaluation selten sei. Daraus sei die überragende Bedeutung von „Piatto“ hervorgegangen. Bei anderen Verfassungsschutzbehörden in Deutschland habe es demnach keine vergleichbare Quelle gegeben.