Fast 14 Jahre lang lebten die untergetauchten Rechtsextremisten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe in Sachsen – die dortige Verfassungsschutzbehörde will davon nichts bemerkt haben, wie ihr heutiger Präsident Gordian Meyer-Plath am 11. Dezember 2017 als Zeuge vor dem sächsischen NSU-Untersuchungsausschuss sagte.
Zum 15. August 2012 übernahm der brandenburgische Verfassungsschützer Gordian Meyer-Plath die kommissarische Leitung des sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz – zum 1. August 2013 wurde er zum Präsidenten ernannt. Sein Vorgänger Reinhard Boos war nach einer Panne bei der NSU-Aufklärung zurückgetreten.
Monate lang kein Löschmoratorium
Erst kurz vor Meyer-Plaths Wechsel nach Sachsen wurde dort ein Vernichtungsverbot für die Verfassungsschutzakten erlassen: im Sommer 2012. Folglich konnte nach der Selbstenttarnung des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ am 4. November 2011 noch über ein halbes Jahr lang aussortiert und geschreddert werden – ausgerechnet in dem Bundesland, in dem die Rechtsterroristen gewohnt hatten.
Händisches Blättern statt digitaler Stichwort-Suche
Seit Januar 2017 führe seine Behörde die Akten komplett elektronisch, berichtete der heutige Verfassungsschutz-Präsident vor dem NSU-Untersuchungsausschuss. In den Jahren, in denen die NSU-Mitglieder in Chemnitz und Zwickau lebten, wurden folglich Papierakten produziert. Die Ordner seien mehrfach „händisch durchgeblättert“ und dabei nach Namen durchsucht worden, sagte Meyer-Plath. Aus personellen Gründen galt aber nicht einmal das Vier-Augen-Prinzip.
Die Suche sei zunächst begrenzt gewesen, führte der Verfassungsschutz-Präsident aus. Auf entsprechende Beweisbeschlüsse von Untersuchungsausschüssen hin sei sie dann ausgeweitet worden. Mehr als 500 Aktenordner seien inzwischen für die parlamentarische Aufklärung bereitgestellt worden – aber nicht 500 verschiedene. Einige Ordner gingen nämlich an mehrere Ausschüsse.
Nichts gewusst, kein Kontakt und nichts berichtet
Meyer-Plaths Fazit: Es gebe „keine Anhaltspunkte“, dass der sächsische Verfassungsschutz vor der Selbstenttarnung des Trios von dessen Aufenthaltsort gewusst habe. Zudem gebe es „keine Hinweise“, dass die Behörde vor dem 4. November 2011 Kenntnis von der Existenz des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ gehabt habe.
Er könne ausschließen, dass V-Leute des Landesamtes zu den untergetauchten Rechtsextremisten Kontakt gehabt hätten, sagte Meyer-Plath. Es seien jedoch Kontakte zu Personen dokumentiert, gegen welche die Bundesanwaltschaft im NSU-Kontext noch ermittle. Informationen über das Trio hätten sächsische Quellen aber nicht geliefert.