Ein Auswerter von Brandenburgs Verfassungsschutz hat die drei untergetauchten Neonazis, die heute als „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) bekannt sind, bereits am 14. September 1998 als „Rechtsterroristen“ eingeordnet.
„In Anbetracht des Behördenversagens rund um die Verbrechen des NSU ist das eine herausragende Leistung“, sagte Ursula Nonnemacher, die bündnisgrüne Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss Brandenburg. „Mit seinem aktenkundigen Hinweis auf den rechtsextremistischen Polizistenmörder Kai Diesner hat Herr Ackrath damals zutreffend davor gewarnt, welche Gefahren von dem Trio ausgehen könnten.“ Nach neun Morden an Menschen mit Migrationshintergrund hat der NSU im Jahr 2007 die Polizistin Michèle Kiesewetter erschossen und einen weiteren Beamten lebensgefährlich verletzt.
Michael Ackrath (Pseudonym) hat am 23. März 2018 vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des brandenburgischen Landtags ausgesagt. Grund für seine Ladung war sein Auswertungsvermerk vom 14. September 1998. Damals, gut ein halbes Jahr nach dem Untertauchen des Trios, hat er sich mit Hinweisen beschäftigt, die der Informant „Piatto“ geliefert hatte.
In einer so genannten Deckblattmeldung der Verfassungsschutzbehörde vom 9. September stand: „Jan Werner“ – der sächsische Führer des Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ – „soll zur Zeit den Auftrag haben, ,die drei Skinheads mit Waffen zu versorgen‘. Gelder für diese Beschaffungsmaßnahme soll die ,Blood & Honour‘-Sektion Sachsen bereitgestellt haben. […] Nach der Entgegennahme der Waffen – noch vor der beabsichtigten Flucht nach Südafrika – soll das Trio einen weiteren Überfall planen, um mit dem Geld sofort Deutschland verlassen zu können. Der weiblichen Person des Trios will Antje Probst ihren Pass zur Verfügung stellen.“
Auswerter regte Weiterleitung der Trio-Hinweise an die Polizei an
Der Auswerter merkte schriftlich an, dass eine Observation von Werner und Probst durch Spezialkräfte eine Möglichkeit sein könnte, zu den drei Gesuchten zu gelangen. Außerdem solle geprüft werden, „ob und wenn ja welche Informationen an die Polizei weitergeleitet werden können“. Sein Vorgesetzter – der Referatsleiter Jörg Milbradt, der am 22. März 1998 vor dem Untersuchungsausschuss ausgesagt hat – habe eine Weitergabe der Informationen jedoch abgelehnt, sagte Ackrath als Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss. Auch eine Observation durch Bundeskräfte habe Milbradt abgelehnt: „Wir hatten verschiedene Auffassungen.“
Handschriftlich hat jemand auf Ackraths Einschätzung vom 14. September 1998 vermerkt, dass eine Weitergabe der Trio-Hinweise nur dann in Betracht komme, „wenn Sachsen und Thüringen von sich aus darum ersuchen“. Ausweislich eines Thüringer Verfassungsschutz-Vermerks ersuchte der Thüringer Landeskriminalamtsleiter auch um eine Weitergabe – aber Brandenburgs Verfassungsschutz lehnte ab.
Auswerter-Vorschläge erreichten den Verfassungsschutz-Leiter nicht
Der damalige Verfassungsschutz-Leiter Hans-Jürgen Förster erfuhr nicht einmal etwas von Ackraths Empfehlungen, wie mit den „Piatto“-Informationen verfahren werden solle… – obwohl der Auswerter eine Weitergabe an Förster vorgesehen hatte. Doch das Dokument erreichte nur den Auswertungs-Referatsleiter Milbradt. Unter seiner Dienstbezeichnung wurden alle weiteren als Empfänger vorgesehenen Verfassungsschützer durchgestrichen.
Auf die Frage, was aus seiner Sicht damals seitens des Verfassungsschutzes in Brandenburg zu tun gewesen wäre, sagte Michael Ackrath: „Man hätte selbstverständlich den Quellenschutz aufheben und die Polizei informieren müssen.“ Genau das ist nicht passiert – deshalb gibt es jetzt in Brandenburg einen Untersuchungsausschuss, der klären soll, ob der Landes-Verfassungsschutz die Mordserie des NSU hätte verhindern können.
Ging es bei der Flucht des Trios nicht mit rechten Dingen zu?
Der Zeuge merkte außerdem an, dass ihm die Flucht des Trios von Anfang an merkwürdig vorgekommen sei: „Ich habe gedacht, da geht es nicht mit rechten Dingen zu“ – weil bei der Durchsuchung einer Jenaer Bombenbauer-Werkstatt einfach „einer gehen konnte“.
Die Bezeichnung „Bombenbastler“ für die drei untergetauchten Neonazis habe er abgelehnt, sagte Ackrath. „In Brandenburg haben wir sie unter Rechtsterrorismus gebucht.“ So steht es auch in den Akten, die der Untersuchungsausschuss ausgewertet hat.
Eine lückenlose polizeiliche Überwachung wäre notwendig gewesen
„Umso unverständlicher ist es, dass der Verfassungsschutz die Hinweise auf die Bewaffnungs- und Überfallpläne der drei Rechtsextremisten nicht an die Polizei in Thüringen und Sachsen weitergegeben hat“, so Ursula Nonnemacher. „Es ist zwar richtig, dass der von ,Piatto‘ genannte Unterstützer und die von ihm genannte Unterstützerin des Trios damals durchaus von Verfassungsschutzbehörden und der Polizei überwacht worden sind. Aber das ist nicht lückenlos geschehen. Notwendig gewesen wäre eine lückenlose Observation und eine lückenlose Telekommunikationsüberwachung – und zwar seitens der Polizei. Denn alleine sie ist für strafrechtliche Ermittlungen zuständig und ausdrücklich nicht der Verfassungsschutz.“