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NSU-Untersuchungen: Verfassungsschutz ist mitverantwortlich

Illustration: Zeugenverhör im NSU-Untersuchungsausschuss © Kristina Heldmann/Zitrusblau Foto: Kristina Heldmann/Zitrusblau

Brandenburgs Verfassungsschutz wusste im September 1998 von Bewaffnungs- und Überfallplänen eines untergetauchten Neonazi- Trios, das heute als NSU bekannt ist. „Hätte der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse an die Polizei weitergegeben, dann hätten die Rechtsterroristen womöglich vor ihrem ersten Mord festgenommen werden können“, sagt unsere Fraktionsvorsitzende und Obfrau im NSU-Untersuchungsausschuss Ursula Nonnemacher. „Nach der Beweisaufnahme im Untersuchungsausschuss steht für mich fest, dass der Verfassungsschutz bezüglich dieser Informationen keinen Ermessensspielraum hatte – er hätte die Polizei einschalten müssen!“

Verfassungsschutz-Informant „Piatto“ hat 1998 sogar die Namen von zwei „Blood & Honour“-Leuten genannt, welche die flüchtigen Rechtsextremisten unterstützen würden. Sie kamen beide aus dem Raum Chemnitz, wo sich das Trio – nach dem Untertauchen am 26. Januar 1998 – versteckt hielt. „Wenn das die Polizei in Sachsen gewusst hätte, hätte sie die beiden Personen lückenlos überwachen können, um Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe zu finden“, erklärt Ursula Nonnemacher.

Versackte Informationen

Ein Auswerter des Brandenburger Verfassungsschutzes hat die drei Gesuchten im September 1998 völlig richtig als „aus Thüringen stammende Rechtsterroristen“ eingeordnet, das Risiko des Schusswaffengebrauchs thematisiert und die Prüfung angeregt, ob Informationen an die Polizei weitergeleitet werden können. Er verfügte, dass sein Vermerk auch an den Behördenleiter geht. Doch dessen Stellvertreter, zugleich Leiter des Auswertungsreferats, unterband dies – eine mögliche mündliche Information versackte in der Behörde.

Als der ehemalige Verfassungsschutzchef diesen Vermerk im Untersuchungsausschuss vorgelegt bekam, sagte er: „Das ist ein Sachverhalt, der weitergegeben werden muss“ – an die Strafverfolgungsbehörden und zwar auf Grundlage des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes. Ein ehemaliger Abteilungsleiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigte, dass man aufgrund der Gefährlichkeit des Trios „hier den Quellenschutz sicherlich nicht so hochhalten kann, wie man das vielleicht gerne möchte“. Die Landesbehörde hatte aus Quellenschutzgründen die Polizei nicht informiert.

Konsequenzen gefordert

Die Untersuchungsausschuss-Bilanz fällt auch darüber hinaus erkenntnisreich aus. Ursula Nonnemacher: „Wir haben herausgefunden, dass Anfang der 2000er-Jahre Sand ins Getriebe von Polizei und Staatsanwaltschaften geriet, wenn sie Verfassungsschutz- V-Leute oder gar V-Mann-Führer ins Visier nahmen.“ Im Fall „Piatto“ wurden Polizeimaßnahmen auf Wunsch des Verfassungsschutzes abgesagt, bei V-Mann Toni S. durften Verfassungsschützer offenbar mit zur Hausdurchsuchung und im Falle des Geheimnisverrats von V-Mann Christian K. wurde gut zwei Jahre lang überhaupt nicht ermittelt – ehe die zuständige Staatsanwaltschaft infolge journalistischer Recherchen davon erfuhr und Ermittlungen einleitete. „Deren Ausgang wurde allerdings – nachdem das Innenministerium Druck gemacht hatte – vom Justizministerium über den Generalstaatsanwalt und den Leitenden Oberstaatsanwalt beeinflusst.“

Die bündnisgrüne Sicherheitspolitikerin fordert Konsequenzen: „Die Arbeit des Verfassungsschutzes muss mindestens gesetzlich beschränkt und parlamentarisch besser kontrolliert werden. Noch besser wäre ein kompletter Neustart mit einer Institution für Verfassungsschutz, die nicht nachrichtendienstlich, sondern wissenschaftlich-analytisch arbeitet.“