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Unbegründete Geheimniskrämerei seitens Brandenburgs Verfassungsschutz und Polizei

Trotz anders lautender Zusagen des Innenministers behindern Verfassungsschutz und Landeskriminalamt weiterhin den NSU-Untersuchungsausschuss mit Geheimhaltungsvorgaben und Aktenschwärzungen, für die es keine Rechtsgrundlage gibt – das Justizministerium ebenfalls. „Ich sehe großen Optimierungsbedarf“, sagte Ursula Nonnemacher, die bündnisgrüne Obfrau im brandenburgischen Untersuchungsausschuss, am 7. Juli 2017 in einer Pressekonferenz. Auch CDU, LINKE und SPD übten Kritik. Ausschussvorsitzender Holger Rupprecht (SPD) kündigte an, ein Gespräch mit Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) zu führen.

Der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss hat Verfassungsschutz-Zeugen in seiner Juni-Sitzung gezwungen, die Namen von Behördensachbearbeitern zu nennen. Öffentlich. Der Brandenburger Verfassungsschutz macht daraus hingegen ein derart großes Geheimnis, dass die Namen von Bediensteten unterhalb der Abteilungsleiterebene in den Akten für den märkischen Untersuchungsausschuss geschwärzt werden – sogar in Verschlusssachen, die nur unter Aufsicht in einem Geheimschutzraum eingesehen werden können.

Der Nachrichtendienst hat auch die gerichtliche Aufklärung behindert

„Der Brandenburger Verfassungsschutz knüpft damit an seine unhaltbare Geheimniskrämerei an, mit der er schon die NSU-Aufklärung vor dem Oberlandesgericht München behindert hat“, sagte die bündnisgrüne Sicherheitspolitikerin Ursula Nonnemacher. Der Nachrichtendienst wollte seinen Ex-V-Mann „Piatto“ zunächst nicht im Gerichtssaal vernehmen lassen, später hielt er die Handakte von dessen V-Mann-Führers unter Verschluss. Beide Positionen, die rechtlich nicht haltbar waren, musste die Behörde bedingungslos räumen. Das Münchener Oberlandesgericht hat „Piatto“ vor den Augen der Öffentlichkeit vernommen und die Handakte seines V-Mann-Führers ausgewertet.

Ursula Nonnemacher geht nicht davon aus, dass der Innenminister dem Untersuchungsausschuss Schwierigkeiten bereiten will. Denn Karl-Heinz Schröter hatte dem Gremium im Januar zugesagt, dass künftig weniger geschwärzt wird und die hohen Verschlusssachen-Einstufungen als „vertraulich“ oder „geheim“ überprüft werden.

Die Sicherheitsbehörden machen nicht, was der Innenminister will

Es ist jedoch das Gegenteil passiert: Landeskriminalamt und Verfassungsschutz haben sich sogar Monate lang geweigert, zwölf Aktenordner zu liefern, die einen Bezug zur terrorverdächtigen „Nationalen Bewegung“ haben – dem aktuellen Aufklärungskomplex des Untersuchungsausschusses. Diese Akten durften kürzlich nur die Abgeordneten einsehen, aber nicht ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, obwohl sie vom Verfassungsschutz sicherheitsüberprüft wurden und zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Die Abgeordneten musste dazu in die Verfassungsschutzbehörde. Beim Lesen wurden sie überwacht.

Dieses so genannte „Treptow-Verfahren“ ist entstanden, als der erste NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages aufklärte. Damals konnten Bundestagsabgeordnete in der Treptower Außenstelle des Bundesamtes für Verfassungsschutz die Klarnamen von V-Leuten einsehen. Es ging damals also darum, Akten ungeschwärzt auswerten zu können.

Geheimschutz in Brandenburg: Presseberichte als Verschlusssachen

In Brandenburg wurden hingegen Akten, die der Untersuchungsausschuss des Landtags im vergangenen Oktober beantragt hatte, Monate lang komplett unter Verschluss gehalten. Als Abgeordnete sie dann beim Verfassungsschutz einsehen durften, fanden sie jedoch fast keine hochsensiblen Dokumente vor, aber dafür massig Medienberichte, die Seiten in dreistelliger Zahl füllten. „Es kann doch nicht sein, dass ich zum betreuten Zeitunglesen in die Verfassungsschutzbehörde gehen muss“, ärgerte sich Ursula Nonnemacher.

Eine Woche vor der Untersuchungsausschuss-Sitzung am 7. Juli 2017, in der drei ehemalige Verfassungsschützer und ein ehemaliger V-Mann vernommen werden sollten, lieferte der Nachrichtendienst dann doch noch 1000 Seiten aus dem „Treptow-Verfahren“ in den Geheimschutzraum. Allerdings sind in diesen Dokumenten unzählige Namen von Neonazis und Behördenmitarbeitern geschwärzt – sogar solche, die der Untersuchungsausschuss außerhalb des Geheimschutzraums ungeschwärzt vorliegen hat. „Außer den Namen von aktiven V-Leuten und aktiven V-Mann-Führern hat im Geheimschutzraum nichts geschwärzt zu sein“, betonte Ursula Nonnemacher. „Aufgrund der hohen Sicherheitsvorkehrungen ist dort nämlich auch der Datenschutz in höchstem Maße sichergestellt.“

2300 Seiten kamen erst am Nachmittag vor der Ausschuss-Sitzung

Auch die rund 2300 Seiten aus Polizeibeständen, die der Untersuchungsausschuss erst am Nachmittag vor der wichtigen Sitzung am 7. Juli 2017 bekommen hat, sind aufgrund von Schwärzungen nicht umfänglich auswertbar. Das Landeskriminalamt hat sogar ein Referat des Bundesanwalts Wolfgang Siegmund in den Geheimschutzraum geliefert und über eineinhalb Seiten geschwärzt, obwohl dasselbe Dokument dem Ausschuss bereits außerhalb des Geheimschutzraums ungeschwärzt vorliegt.

Die Thüringer Untersuchungsausschuss-Vorsitzende Dorothea Marx hatte ihren Brandenburger Kolleginnen und Kollegn im vergangenen Dezember als Sachverständige berichtet: „Klare Sache, wir haben normalerweise immer geschwärzte Unterlagen sofort zurückgewiesen und ungeschwärzte verlangt.“ Denn: „Wir haben als Parlament die Kontrollaufgabe, und es gibt in einem demokratischen Staat keine kontrollfreie Macht. Und auch ein Nachrichtendienst‚ der konspirativ arbeiten kann, hat deswegen kein Recht auf Schwärzungen gegenüber dem Souverän, und das sind wir.“

Nach fünfwöchiger Prüfung eine Pressemitteilung ausgestuft

Im Geschäftsbereich des brandenburgischen Justizministeriums sieht es übrigens nicht besser aus als bei Verfassungsschutz und Landekriminalamt. „Erst nach fünfwöchiger Prüfungsphase hat das Justizministerium eine Pressemitteilung des Generalstaatsanwalts aus dem Jahr 2003 heruntergestuft, so dass wir sie außerhalb des Geheimschutzraums lesen können“, stellte Ursula Nonnemacher fest. Dabei habe Jusitzminister Stefan Ludwig genauso wie Innenminister Karl-Heinz Schröter dem Untersuchungsausschuss im Januar seine Unterstützung zugesagt. Nonnemacher: „Ich sehe Probleme bei der Umsetzung des Ministerwillens. Da ist jetzt Führung angesagt.“