Dass ein Rechtsextremist vom Kaliber des Carsten Szczepanski als V-Mann geführt wird, habe er zunächst nicht gewusst, sagte der ehemalige Innenstaatssekretär Eike Lancelle am 6. November 2017 als Zeuge vor dem brandenburgischen NSU-Untersuchungsausschuss. Davon sollen der Innenminister und er nach gut einem halben Jahr im Amt überrascht worden sein – als ihnen der erste von drei V-Mann-Skandalen ins Haus stand.
Eike Lancelle (CDU) war von 1999 bis 2006 Staatssekretär in Brandenburg, unter Innenminister Jörg Schönbohm (CDU). In ihrer Amtszeit wurden drei V-Leute der Verfassungsschutzbehörde enttarnt: Carsten Szczepanski alias „Piatto“ (2000), Toni S. (2002) und Christian K. (2003).
Mit Christian K. hat sich der NSU-Untersuchungsausschuss seit dem Frühjahr 2017 befasst, weil er eine polizeiliche Durchsuchungsaktion am 6. Februar 2001 an den Neonazi-Versandhändler Sven Schneider verraten hat. Zweck der Durchsuchungsaktion durch die Potsdamer Polizei war die Gefahrenabwehr. Das Landeskriminalamt erhoffte sich aber auch Erkenntnisse zur „Nationalen Bewegung“ , gegen die das LKA zusammen mit dem Generalbundesanwalt ermittelte: wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung.
Verfassungsschutzbehörde unter Verdacht
Der Geheimnisverrat des V-Mannes ist erst zweieinhalb Jahre später und nur teilweise aufgeklärt worden – „und das lediglich, weil Pressevertreter recherchiert und berichtet haben“, betont Ursula Nonnemacher, die bündnisgrüne Obfrau im Untersuchungsausschuss. Unter anderem aufgrund des Geheimnisverrats geriet die brandenburgische Verfassungsschutzbehörde in den Verdacht, möglicher Weise etwas mit der „Nationalen Bewegung“ zu tun zu haben. Das ist auch der Grund, weshalb sich der NSU-Untersuchungsausschuss mit dem Themenkomplex befasst.
Der Zeuge Lancelle berichtete, die Vorwürfe gegen die Verfassungsschutzbehörde hätten während
seiner Amtszeit „nicht vollumfänglich ausgeräumt“ werden können – das sei, wie er anmerkte, „wohl bisher nicht mal dem Untersuchungsausschuss gelungen“. Aber: „Wie die Dinge im Einzelnen lagen, weiß ich heute nicht mehr.“
Erinnern konnte er sich allerdings daran, dass Innenminister Schönbohm und er „sehr froh“ gewesen seien, „dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen die ,Nationale Bewegung‘ an sich gezogen hat“. Mehr Power bei der Strafverfolgung könne man gar nicht haben, sagte Lancelle.
„Die Nationale Bewegung“ – Terrorgruppe oder nicht?
Voraussetzung dafür war, dass der Generalbundesanwalt den Verdacht hatte, dass es sich bei der „Nationalen Bewegung“ um einen terroristische Vereinigung handeln könnte. Dazu kam es, nachdem sie sich unter anderem zu Brandanschlägen auf zwei türkische Imbissstände und auf den jüdischen Friedhof Potsdam bekannt hatte. Lancelle sagte im Zeugenstand: „Ich habe an den Einstufung, die damals vorgenommen worden ist, keinerlei Zweifel.“
Im Herbst 2000, als sich die „Nationale Bewegung“ bereits zu ihrem ersten Brandanschlag bekannt hatte, bezog das brandenburgische Innenministerium allerdings noch gegenteilig Stellung. Die „Berliner Zeitung“ zitierte am 17. Oktober 2000 den damaligen Pressesprecher des Innenministeriums, den heutigen Verfassungsschutzsprecher Heiko Homburg, mit den Worten: „Wir haben keine Belege für einen organisierten terroristischen Untergrund.“ Die Strukturen, aus denen heraus rechtsextremistische Straftaten begangen werden, würden nicht die Kriterien des Terrorismus erfüllen. Einen „Spiegel“-Bericht, in dem die „Nationale Bewegung“ als Terrorgruppe bezeichnet worden war, hat der Ministeriumssprecher laut „Berliner Zeitung“ dementiert und wie folgt kommentiert: „Da wurde ein Zusammenhang konstruiert, den es nicht gibt.“
„Außerordentlich unangenehme Situation“
Durch die Enttarnung des V-Mannes „Piatto“ sei bereits im Sommer 2000 eine „außerordentlich unangenehme Situation“ entstanden, sagte der damalige Staatssekretär vor dem Untersuchungsausschuss. Der Minister und er hätten bis kurz vorher nichts davon gewusst, dass so eine Person als V-Mann geführt werde. Szczepanski war ein Rechtsextremist, der zum Zeitpunkt seiner Anwerbung in Untersuchungshaft saß – wegen eines Mordversuchs, für den er später zu acht Jahren Haft verurteilt worden ist.
Es habe „ein krasses Missverhältnis“ bestanden, sagte Lancelle – „zwischen dem, was an Informationen zu erwarten war“, und den Risiken, die mit einem solchen Rechtsextremisten als V-Mann verbunden seien. „Deshalb musste dieser V-Mann abgeschaltet werden.“
Handlungszwang beim Nachrichtendienst
Es habe folglich Handlungszwang bezüglich der Verfassungsschutzbehörde bestanden, sagte Lancelle – auch zwei Jahre später noch einmal, als der rechtsextremistische Musikhändler Toni S. als Brandenburger V-Mann enttarnt wurde. Es seien „strengere und sensiblere Maßstäbe“ für die Auswahl und die Führung von V-Leuten eingeführt worden, betonte der frühere Staatssekretär. Das Führen von V-Leuten sei fortan nur noch in „sehr viel engeren Grenzen“ möglich gewesen.
Überrascht reagierte Lancelle vor dem Untersuchungsausschuss auf den Umgang des Landeskriminalamts mit dem Neonazi-Versandhändler Sven Schneider im Jahr 2001. Auf Vorhalt, dass Schneider von Beamten beraten worden sei, welche CDs er aus strafrechtliche Gründen nicht in sein Programm aufnehmen sollte, sagte der ehemalige Staatssekretär: „Das ist schier unglaublich, was ich da höre. Und es ist völlig inakzeptabel.“
Das Aus für Verfassungsschutz-Chef „hat sich so ergeben“
Ende 2004 haben Schönbohm und Lancelle dann Verfassungsschutz-Leier Heiner Wegesin aus seinem Amt entfernt, obwohl zu diesem Zeitpunkt kein V-Mann-Skandal mehr akut war. „Da ist nichts vorgefallen“, sagte Lancelle auf Nachfrage. „Das hat sich so ergeben.“ Meinungsverschiedenheiten wegen der Priorisierung des Rechtsextremismus gegenüber dem Islamismus, wie sie Wegesin für richtig hielt, habe es nicht gegeben, sagte der einstige Staatssekretär, der als CDU-Rechtsaußen galt. Spiegel-Online hatte im Jahr 2002 berichtet, dass über einen möglichen Wechsel von Lancelle zur Schill-Partei spekuliert werde.
Zur gleichen Zeit engagierte sich der Chef des Innenministeriums – Minister Jörg Schönbohm – im Vorstand des „Studienzentrums Weikersheim“, das einen rechtsreaktionären Ruf hat. Baden-Württembergs einstiger Ministerpräsident Günther Oettinger ist dort auf öffentlichen Druck hin ausgetreten – Schönbohm nicht.