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Bundesverkehrswegeplan 2017 bis 2020: Der Wunschzettel des Ministers

Da war Jörg Vogelsänger stolz: Mit 90 Vorhaben meint der Verkehrsminister eine realistische Anzahl brandenburgischer Straßenbauprojekte für den Bundesverkehrswegeplan 2017 bis 2030 angemeldet zu haben. 2003 waren es noch 236 Maßnahmen, von denen bislang nur 62 umgesetzt wurden. In der neuen Runde beantragt Brandenburg nun 3 Milliarden Euro – aber angesichts des bundesweiten Gesamtetats von 10 Milliarden bleibt Vogelsängers Liste ein Wunschkonzert à la „Wer soll das bezahlen….?“

Straßen bauen, Verkehr ernten, Kosten steigern

Unter den Anmeldungen sind 10 Autobahn projekte, 75 Neubauten und Erweiterungen von Bundesstraßen sowie 5 Gemeinschaftsvorhaben mit Nachbarländern. Mit der A14 durch die Prignitz werden ohne Not Ressourcen verbaut – der vierspurige Ausbau der bestehenden Bundesstraßen hätte es auch getan, preiswerter und naturschonender. Auch nicht jede der zahlreich geplanten Umgehungsstraßen im Land ist immer das Mittel der Wahl: Sie zerschneiden und zerstören nicht nur Landschaften; die Quittung sind nicht selten verödete Innenstädte – Müncheberg ist nur ein Beispiel dafür. Gar nicht auf der Rechnung hat das Ministerium die Folgekosten.

Man sollte nur so viel bauen, wie man sich langfristig an Unterhaltung leisten kann, und einen Sanierungsstau gibt es heute schon. Auch nicht auf dem Zettel des Ministers stehen die Prüfung von Alternativen und Verkehrsvermeidungsstrategien.

Guter Zug

Beim Schienenverkehr sind weitestgehend die richtigen Schwerpunkte gesetzt: Mit dem bereits angemeldeten Ausbau der Bahnstrecken Berlin-Dresden, Berlin-Stettin und Berlin-Dessau verkürzt sich die Reisezeit – und es erhöht sich die Chance, dass mehr Menschen auf die Bahn umsteigen.

Ein Schiff wird kommen?

Am Ausbau der Elbe für die Berufsschifffahrt hält das Verkehrsministerium leider weiter fest, obwohl völlig unsicher ist, ob Frachtschiffe die anliegenden Häfen überhaupt wirtschaftlich und verlässlich ansteuern können. Die Elbe erreicht seit 20 Jahren schon nicht mehr die an allen Tagen notwendige Mindesttiefe von 1,60 Metern. Maßstab für die Elbschifffahrt muss sein, dass sich die Schiffe dem Fluss anpassen und nicht umgekehrt.