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Foto: Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg

Das Land entwickeln - gemeinsam

Landesentwickungsplan Berlin-Brandenburg Festlegungskarte

Der Berlin-Boom strahlt auch ins Umland: Der Speckgürtel wächst. Wie kann die Hauptstadtregion zukunftsfähig entwickelt werden, ohne dass der ländliche Raum abgehängt wird? Wo sollte Wohnraum entstehen, wo Einkaufsmöglichkeiten, und welche Freiräume gilt es zu erhalten? An welchen Orten muss der öffentliche Nahverkehr ausgebaut, wo erhalten werden? Antworten auf diese und weitere Fragen halten Berlin und Brandenburg im gemeinsamen Landesentwicklungsplan für die Hauptstadtregion, kurz LEP HR, fest. Beide Länder haben im Juli 2016 den Entwurf des nächsten LEP HR, der 2019 in Kraft treten soll, vorgestellt. Die gemeinsame Landesplanungsabteilung beider Länder hat im Anschluss ein öffentliches Beteiligungsverfahren dazu durchgeführt, das Mitte Dezember abgeschlossen wurde.

Dieses Verfahren ist aus unserer Sicht unzureichend. Beim LEP handelt es sich um einen wegweisenden Plan für die weitere Entwicklung´Brandenburgs. Es ist deshalb unerlässlich, dass das Parlament daran beteiligt wird. Unser infrastrukturpolitischer Sprecher Michael Jungclaus hat im Ausschuss für Landesplanung eine Anhörung gefordert, die voraussichtlich im Sommer stattfinden wird. Er kritisiert auch, dass wesentliche Probleme des Landes in eigenständige Planwerke ausgelagert und dadurch dem öffentlichen Diskurs entzogen wurden. Das betrifft die Entwicklung des Flughafens BER sowie die Braunkohle. Der aktuelle Entwurf sieht eine Flächensicherung für neue Tagebaue vor. „Weltweit wird über die Eindämmung des Klimawandels gesprochen. Da ist es geradezu absurd, in der Landesentwicklungsplanung noch über Jahrzehnte neue Tagebaue zu ermöglichen“, so Michael Jungclaus.

In der starken Hauptstadt-Ausrichtung des Landesentwicklungsplans sieht unser Abgeordneter eine weitere Schwierigkeit. Zwar befürwortet unsere Fraktion grundsätzlich die Idee, den historisch gewachsenen „Siedlungsstern“ als Rückgrat der infrastrukturellen Entwicklung - also der Wohnsiedlungsentwicklung und dem Ausbau des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) - zu definieren. Dies darf aber nicht um den Preis geschehen, dass kleine Gemeinden außerhalb des Sterns abgehängt werden. Die ländlichen, berlinfernen Regionen dürfen nicht unter dem Motto „Stärken stärken“ leiden, sondern müssen gleichermaßen in den Fokus rücken, beispielsweise beim öffentlichen Nahverkehr.

Momentan gibt es keine Verpflichtung zu integrierten Regionalplänen. Dies wollen wir ändern, um Flächenkonflikte zu vermeiden - die es nicht nur bei Rohstoffen und Energieerzeugung gibt, sondern auch bei Landwirtschaftsflächen, Hochwasserschutz, Naturschutz, Klimaanpassung von Wäldern oder Siedlungs- und Verkehrsflächen. Beispiel Mühlberg: In der geplanten Ausweitung des Kiesabbaugebietes finden sich unter anderem der fruchtbarste Ackerboden Brandenburgs, ein Hochwasserschutzgebiet sowie eine Kriegsgefangenengrabstätte. Integrierte Regionalpläne würden helfen, Fehlentwicklungen durch derartige Interessenskonflikte zu vermeiden. Dafür muss das Land aber ausreichend Geld in die Hand nehmen.

Infrastruktur: Was sonst noch geschah

  • Wir haben uns in den Verhandlungen um den Doppelhaushalt 2017/18 für einen Alleenschutzfonds eingesetzt, in den die notwendigen Gelder zum Erhalt unserer Alleen fließen sollen.