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Lärmaktionspläne für Brandenburg

Lärm nervt. Nicht nur die AnwohnerInnen von Flughäfen. Auch Straßen- und Schienenverkehr kann krank machen. 183 von Verkehrslärm betroffene Städte und Gemeinden in Brandenburg hatten bis Mitte Juli dem Umweltministerium ihre Lärmaktionspläne vorzulegen. Im von unserer Fraktion organisierten Fachgespräch mit VertreterInnen aus Ministerium, Planungsbüros, Kommunen und Bürgerinitiativen wurden jede Menge Probleme laut.

Nicht gemessen, nur berechnet

Wie laut es vor Ort wirklich ist und wie viele Menschen insgesamt betroffen sind, kann das Umweltministerium nicht genau sagen. Denn Lärm wird nicht gemessen, sondern aufgrund von Verkehrszählungen berechnet – und zwar nach Straßen-, Schienen- und Flugverkehr getrennt. Nur im Umfeld des Flughafens BER wird dies erstmalig zusammen betrachtet. Für Lärm gelten im Rahmen der Lärmaktionsplanung bislang nur Prüfwerte, die bei 65 (tags) bzw. 55 Dezibel (nachts) liegen. Ohne gesetzliche Grenzwerte gibt es aber keine Pflicht, Lärm zu mindern, und kein einklagbares Recht auf Lärmschutz. Wünschen der Gemeinden wie Tempo-30-Zonen, Durchfahrverbote, Schallschutzwände oder Vorgaben bei Straßensanierungen müssen die dafür zuständigen Behörden zustimmen. Die Mittel für Lärmschutz müssen aufgestockt werden. Kommunen können aber schon heute kreativ Synergieeffekte nutzen, wo auch andere Probleme zu lösen sind: an Unfallschwerpunkten, beim Stadtumbau, beim Bau von Radwegen und bei Denkmalschutzvorhaben. Am effektivsten bleibt es aber, Verkehr zu vermeiden und Alternativangebote zu machen. In Fredersdorf- Vogelsdorf hat sich z. B. die Zahl der abgestellten Räder nach Ausbau des vormals wilden Radparkplatzes mehr als verdreifacht – Tendenz steigend.

Unlauter im Bundesrat?

Zumindest am Flughafen BER können Betroffene auf ihr Recht auf (relative) Ruhe pochen. Unsere Forderung nach der Annahme des Oberverwaltungsgerichtsurteils zum Schallschutz findet sich nun zumindest im Landtagsbeschluss wieder. Danach darf der Fluglärm tagsüber nicht lauter als 55 Dezibel in Innenräumen sein.

Aufsichtsratsvorsitzender Platzeck versprach, bei den beiden Mitgesellschaftern für das Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am BER zu werben. Er könnte es notfalls aber auch im Alleingang durch eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses durchsetzen. Im Bundesrat jedoch bleibt Brandenburg beim Luftverkehrsgesetz hinter den Forderungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zurück und tritt nur gegen „unzumutbaren“ Lärm ein. Was immer man darunter verstehen mag…