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ÖPNV-Bundesmittel schneller für Verbesserungen im Bahnverkehr einsetzen

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag will, dass die Landesregierung die Mittel, die Brandenburg vom Bund für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), insbesondere den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erhält, unverzüglich und zweckgemäß einsetzt. In einem Antrag, den die Fraktion zur kommenden März-Sitzung des Landtages stellt, fordert sie die Landesregierung auf, die sogenannten Regionalisierungsmittel ab 2019 jährlich möglichst komplett in den ÖPNV fließen zu lassen – und damit für Verbesserungen auf den überlasteten Bahnverbindungen zu sorgen.

„Nach Berechnungen meiner Fraktion wurden 2016 knapp 50 Millionen Euro Regionalisierungsmittel nicht für den ÖPNV ausgegeben. Im Doppelhaushalt 2017/2018 wurden insgesamt 70 Millionen Euro gesperrt. Die Fahrgastzahlen nehmen massiv zu, die Kunden im Schienenpersonennahverkehr zwängen sich in zunehmend überfüllte Züge. Gleichzeitig hält die Landesregierung Gelder in dieser Größenordnung zurück – das ist ein Unding.“, sagte MICHAEL JUNGCLAUS, der verkehrspolitische Sprecher der Fraktion. Die Landesregierung begründet das jährliche Ansparen der Regionalisierungsmittel mit einer angeblichen Finanzierungslücke ab Mitte der 2020er Jahre. Dabei steigen zu diesem Zeitpunkt die Bundeszuweisungen für den ÖPNV wieder.

“Die Landesregierung hat es über Jahre versäumt, angemessen auf Bevölkerungs- und Fahrgastentwicklungen zu reagieren. Die Folge ist eine Überlastung des Schienenpersonennahverkehrs, vor allem im Berliner Umland. Aufgabe der Landesregierung wäre es, zügig für Entlastung im SPNV zu sorgen. Kurzfristige Verbesserungen im Bahnverkehr sind angeblich nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, weil es nicht ausreichend Fahrzeuge und freie Trassen gibt. Solange ein Abfließen der Regionalisierungsmittel wegen fehlender Infrastruktur nicht möglich ist, soll das Verkehrsministerium zumindest regelmäßig berichten, welche Anstrengungen es für kurzfristige Verbesserungen im SPNV tatsächlich unternimmt.“

MICHAEL JUNGCLAUS forderte die Landesregierung auf, Transparenz gegenüber dem Landtag herzustellen. „Der Landtag ist der Haushaltsgesetzgeber und beschließt über die Verwendung der Regionalisierungsmittel. Trotz verschiedenster Nachfragen haben wir nach wie vor keine offizielle Übersicht, wieviel Geld die Landesregierung bislang angespart hat und wie sie es in den kommenden Jahren mit dem Ziel besserer Bahnverbindungen einsetzen will.“

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb in ihrem Antrag, dass das Landesverkehrsministerium dem Haushalts- und dem Verkehrsausschuss jährlich detailliert über die Verwendung der Bundeszuweisungen berichtet. „Brandenburg ist ohnehin dazu verpflichtet, dem Bund jährlich die Verwendung der Regionalisierungsmittel nachzuweisen. Diese Dokumentation muss auch den Brandenburger Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden“, sagte MICHAEL JUNGCLAUS.

Hintergrund

Mit den Regionalisierungsmitteln (2016: 481 Millionen Euro) ist nach Regionalisierungsgesetz „insbesondere der Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren“. Ein Teil der Regionalisierungsmittel (2016: 90 Millionen Euro) kommt dem Bus- und Straßenbahnverkehr zugute. Darüber hinaus spart die Landesregierung jährlich Ausgabenreste an. Nach Berechnungen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden 2016 knapp 50 Millionen Euro Regionalisierungsmittel nicht für den ÖPNV ausgegeben. Im Doppelhaushalt 2017/2018 wurden insgesamt 70 Millionen Euro gesperrt. Mit dieser Ansparsumme sollen der Landesregierung zufolge Leistungen nach der Neuvergabe des Netzes Elbe-Spree finanziert werden.