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Bodenreform

Umgang mit Bodenreformland/Neusiedlererben

Die ca. 200.000 Neusiedler auf Bodenreformland in der SBZ und DDR mussten für das ihnen übertragene Land bezahlen (Geld, Naturalien) bzw. Kredite aufnehmen. In den Urkunden war schriftlich festgelegt, dass sie ihr neues Land vererbbar erhalten. Diese Flächen wurden dann im Rahmen der Kollektivierungs/Zwangskollektivierung in die LPGen eingebracht. Nach dem Ende der Zwangskollektivierungspolitik erklärte das letzte Bodenreformgesetz der DDR vom 06.03.1990 alle Bodenreformflächen zum unbeschränkbaren Eigentum der Neusiedler/Erben.

Jegliche Rückführungsmöglichkeit in einen staatlichen Bodenfonds wurde ausgeschlossen. Das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 änderte dies unter fragwürdigen Prämissen und gab den Ländern die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen diese Flächen wieder einzuziehen. Die in Brandenburg nach 1992 einsetzende „Enteignungswelle“ bei Bodenreformland führte neben den Ungereimtheiten bei den LPG‘s in den Wendejahren zu großem Unverständnis über das Wirken des „Rechtsstaates“. Einige Betroffene hatten das Land schon weiter veräußert, viele führten oft erfolglos teure rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Land. Es sind zahlreiche soziale Verwerfungen entstanden und das Ansehen des Rechtsstaats hat massiv gelitten. Gleichzeitig ist der „Gewinn“ des Landes marginal, da zahlreiche Folgekosten bei der Verwaltung der Flächen entstehen.

LPG-Umwandlungen

Bei fast allen LPG-Umwandlungen wurde geltendes Recht missachtet; in 11 Prozent sind die Rechtsverstöße so schwerwiegend, dass nach Einschätzung des renommierten Jenaer Juristen Prof. Dr. Walter Bayer von einer Unwirksamkeit und demnach nicht von einem neuen Rechtsträger, sondern von einer LPG in Liquidation auszugehen ist. Der Rechtsfrieden ist durch die Ungereimtheiten bei den Umwandlungen massiv gestört worden, vielerorts waren nicht alle LPG-GenossInnen bei der Umwandlung einbezogen und noch häufiger haben die LPG’en ihr Kapital kleingerechnet um Ausscheidewillige nur niedrige Anteile auszahlen zu müssen oder sie „bei der Stange“ zu halten.

Auf unsere Initiative hin sind mittlerweile die Registergerichte aufgefordert worden, mögliche Rechtsverstöße zu prüfen. Ergebnis: offen.

Das will die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

1. Verkaufsstopp für die eingezogenen Flächen

2. Rücküberführung bzw. Verkehrswertentschädigung an die betroffenen Bodenreformerben

3. Übernahme der Rechtsstreitkosten

4. Prüfung der benannten „verkrachten“ LPG-Umwandlungen; Veröffentlichung der Namen der Betriebe (um so den Klageweg für Betroffene ermöglichen); Unterstützung der betroffenen ehemaligen Genossenschaftsmitglieder bei der Wahrnehmung ihrer Interessen; falls möglich: außergerichtliche Einigung.