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Antrag: Änderung von Abschnitt D. des Untersuchungsausschusses zum BER

Antrag „Änderung von Abschnitt D. des Untersuchungsausschusses zum BER“ herunterladen (PDF, 133 KB)

Mit der Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes (UAG) durch das Dritte Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften vom 4. Juli 2023 kann nach dem neuen § 4 Absatz 1 Satz 5 UAG nunmehr die Zahl der stellvertretenden Mitglieder die Zahl der ordentlichen Mitglieder um bis zu ein weiteres stellvertretendes Mitglied für jede Fraktion und Gruppe übersteigen.

Damit der Untersuchungsausschuss zur „Aufklärung der Ursachen, der Konsequenzen und der Verantwortung für die Kosten- und Terminüberschreitungen des eröffneten Flughafens Berlin-Brandenburg ‚Willy Brandt‘ (BER)“ (UA 7/2) von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann, ist der Einsetzungsbeschluss entsprechend anzupassen.

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