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Antrag: Änderung von Abschnitt E. des Untersuchungsausschusses der Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg

Antrag „Änderung von Abschnitt E. des Untersuchungsausschusses der Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg“ herunterladen (PDF, 130 KB)

Mit der Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes (UAG) durch das Dritte Gesetz zur Änderung landeswahlrechtlicher Vorschriften vom 4. Juli 2023 kann nach dem neuen § 4 Absatz 1 Satz 5 UAG nunmehr die Zahl der stellvertretenden Mitglieder die Zahl der ordentlichen Mitglieder um bis zu ein weiteres stellvertretendes Mitglied für jede Fraktion und Gruppe übersteigen.

Damit der Untersuchungsausschuss zur „Untersuchung der Wahrnehmung der Rechtsaufsicht über die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg durch die brandenburgische Landesregierung und Feststellung etwaiger Missstände betreffend die wirtschaftliche und rechtlich einwandfreie Verwendung finanzieller Mittel durch die Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg“ (UA 7/4) von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann, ist der Einsetzungsbeschluss entsprechend anzupassen.

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