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Beauftragter gegen Hasskriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft

Antrag „Beauftragter gegen Hasskriminalität bei der Generalstaatsanwaltschaft“ herunterladen (PDF, 95 KB)

Aus der Begründung: Die sprachliche Verrohung der Gesellschaft wird sich nicht allein durch konsequente Strafverfolgung bekämpfen lassen, doch dort, wo Straftatbestände er-füllt sind, werden wir als wehrhafter Staat Hassgewalt und Hetze künftig noch stärker in den Blick nehmen. Wir müssen die Strafverfolgung fit machen für die digitale Welt. Das Netz darf nicht zum straffreien Raum verkommen. Der Beauftragte gegen Hasskriminalität bei der Brandenburger Generalstaatsanwaltschaft wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten.