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Bergbauschäden in Lauchhammer - Betroffene brauchen Klarheit und Sicherheit

Antrag „Bergbauschäden in Lauchhammer - Betroffene brauchen Klarheit und Sicherheit“ herunterladen (PDF, 215 KB)

Der Landtag stellt fest:

Mit dem Beschluss „Bergbaufolgeschäden durch Grundwasserwiederanstieg: Soforthilfe und Gesamtkonzept für Lauchhammer“ vom 14. März 2019 hat sich der Landtag Brandenburg fraktionsübergreifend für die landesseitige Unterstützung der Privatpersonen sowie der Unternehmen im Bereich der Wilhelm-Külz-Straße in Lauchhammer ausgesprochen, die existenziell durch die Folgen des Grundwasserwiederanstiegs betroffen sind (Drucksache 6/10672-B). Die damalige Landesregierung wurde u. a. aufgefordert, bis zum II. Quartal 2019 ein Entschädigungskonzept vorzulegen.

Nach § 3 des Fünften ergänzenden Verwaltungsabkommens zum Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 können über das Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung 2018 - 2022 (kurz: VA VI) vom 2. Juni 2017 Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen im Zusammenhang mit dem Wiederanstieg des Grundwassers ohne eine Anerkennung von Rechtspflichten vom Bund und dem Land Brandenburg finanziert werden. Das Land Brandenburg hat sich mit dem Bund für den Bereich der Wilhelm-Külz-Straße auf die Anwendung des § 3 Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung verständigt, wonach die Finanzierung der Entschädigungsleitung durch den Bund und Land je zur Hälfte in Projektträgerschaft der LMBV übernommen wird.

Aktuelle Erkenntnisse, aber auch die Erfahrungen aus der Umsiedlung der Grubenteichsiedlung in Lauchhammer haben gezeigt, dass die unterschiedliche Auslegung der Regelungen des Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA VI) zu unnötigen Verzögerungen bei der Hilfeleistung für die Betroffenen führt. Bund und Braunkohleländer stehen beide in der Verantwortung, schnell zu Verbesserungen zu kommen, um die Folgen des Grundwasseranstiegs nicht auf dem Rücken der Betroffenen auszutragen

Die heutige Betroffenheit von Menschen in Lauchhammer durch die Braunkohleförderung im ersten Drittel des letzten Jahrhunderts ist in Brandenburg, wenn nicht sogar deutschlandweit beispiellos. Daher ist es notwendig, die Regelungen des Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA VI) so umzusetzen, dass angemessene Entschädigungen bzw. Ersatzleistungen geleistet werden.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. kontinuierlich an der Umsetzung des Landtagsbeschlusses vom 14. März 2019 (Druck-sache 6/10672-B) weiterzuarbeiten. Dem zuständigen Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung ist regelmäßig über den aktuellen Arbeitsstand bei der Gefahrenab-wehr von Bergbaufolgeschäden durch Grundwasseranstieg im Stadtgebiet Lauchham-mer und anderen Gebieten im Lausitzer Revier zu berichten.

2. die Betroffenen bei der Bewältigung der aus dem Grundwasserwiederanstieg resultie-renden Konsequenzen aktiv zu unterstützen. Dazu wird zügig ein zentraler Ansprech-partner für alle Privatpersonen und Unternehmen benannt, um diesen beim Umzug und den daraus resultierenden Folgen Hilfestellung zu leisten, Abstimmungen mit dem Bund begleiten und Schlichtungsaufgaben zu übernehmen. Die Landesregierung prüft, ob eine Einrichtung einer Ombudsstelle notwendig ist.

3. darauf hinzuwirken, dass die verantwortliche Projektträgerin LMBV allen betroffenen Privatpersonen und Unternehmen zeitnah schriftlich mitteilt, dass eine Umsiedelung zwingend notwendig ist und zu welchem Zeitpunkt diese vorgesehen ist.

4. mit dem Bund und den beteiligten ostdeutschen Bundesländern zu klären, wie für Fälle wie jetzt in Lauchhammer, eine schnellere und unbürokratische Unterstützung reali-siert werden kann, die angemessene Entschädigungen einschließt. Hierzu zählen bspw. die Möglichkeit adäquate Ersatzflächen bzw. Objekte erwerben zu können. Die Besonderheiten von gewerblich genutzten Flächen sind zu beachten.

Begründung:

Im Rahmen seiner 2. Sitzung am 16.01.2020 befasste sich der Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung in einem fraktionsübergreifend beantragten Tagesordnungspunkt mit den Bergbaufolgeschäden durch den Grundwasserwiederanstieg in Lauchhammer.

Das zuständige Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung und der Bürgermeister der Stadt Lauchhammer berichteten zum Stand der Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Bergbaufolgeschäden durch Grundwasserwiederanstieg: Soforthilfe und Gesamtkonzept für Lauchhammer“ vom 14. März 2019 (Drucksache 6/10672-B).

Dabei hat sich gezeigt, dass man Entschädigungszahlungen für Schäden, die in Folge von bergbaubedingten Wasseranstiegs entstanden sind, grundsätzlich über das Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA VI) regeln kann. Gleichzeitig ist aber auch deutlich geworden, dass selbst bei vollumfänglicher Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die das Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung (VA VI) bietet, eine Wiedererlangung einer gleichwertigen Ersatzlösung für den unverschuldeten Verlust von Immobilien bzw. gewerblichen Strukturen nicht erreichbar sein wird bzw. ist.

Deshalb ist es das Anliegen des Landtages, die durch die Umsiedlungen entstehenden Finanzierungslücken bei den Betroffenen weiter zu reduzieren.