Die Zahl der Sinti und Roma in Brandenburg ist, gemessen an der Gesamtbevölkerung, gering. Sie alle haben nach europäischem und deutschem Recht und unter Berücksichtigung der Vereinbarungen und Erklärungen von Landtag und Landesregierung einen berechtigten Anspruch auf Gleichstellung, Inklusion und Partizipation.