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Demokratische Teilhabe im Zusammenspiel von Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern vereinfachen

Antrag „Demokratische Teilhabe im Zusammenspiel von Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern vereinfachen“ herunterladen (PDF, 205 KB)

Begründung:

Bürgerinnen und Bürger brauchen Gewissheit über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens. Wird erst nach Durchführung der Unterschriftensammlung auf eine unzulässige Fragestellung entschieden, führt dies angesichts des hohen Aufwands zur Durchführung einer Unterschriftensammlung zu erheblicher Frustration bei den Organisatorinnen und Organisatoren. Eine geleistete, am Ende aber wirkungslose Unterschrift hinterlässt auch bei Bürgerinnen und Bürgern mitunter ein Gefühl von Ohnmacht und Politikverdrossenheit. Ein materiell nicht zulässiges Begehren erschwert darüber hinaus eine qualifizierte öffentliche Debatte über den infrage stehenden Sachverhalt, die begleitend zur und unter wechselseitiger Einflussnahme mit der Unterschriftensammlung stattfindet.

Die prüfende Verwaltung sieht sich zum Teil Kritik und dem Verdacht politischer Einflussnahme ausgesetzt, anstatt eine beratende und die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern begleitende Rolle einnehmen zu können. Aus diesen Gründen soll die rechtliche Prüfung der Zulässigkeit von Bürgerbegehren bereits vor oder zu Beginn der Unterschriftensammlung erfolgen und durch eine Anzeige des Bürgerbegehrens seitens der Vertrauenspersonen unverzüglich ausgelöst werden. Um Missbrauch z.B. durch Einzelpersonen zu vermeiden, wird hierbei eine Zugangsschwelle festzulegen sein, bspw. analog zum Kommunalwahlgesetz durch eine beizubringende Zahl von Unterstützerunterschriften.

Perspektivisch sollten Bürgerbegehren auch auf elektronischem Wege stattfinden können. Zwar befinden sich die Kommunen bei der Schaffung der erforderlichen technischen Infrastruktur noch am Anfang, jedoch werden im Zuge der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes viele Verwaltungsdienstleistungen auch online zur Verfügung gestellt werden. Der Zeitrahmen dafür ist vom OZG bis Ende 2022 gesetzt. Hierbei sollte geprüft werden, inwieweit auch die Initiierung und Teilnahme an Bürgerbegehren elektronisch unterstützt werden kann. Gerade im einer verbindlichen Entscheidung vorgelagerten Bereich eines Begehrens können diese technischen Mittel ergänzend zu bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten ein-gesetzt und damit die demokratische Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden.