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Einsetzung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz

Antrag „Einsetzung eines Sonderausschusses Strukturentwicklung in der Lausitz“ herunterladen (PDF, 96 KB)

Der Landtag möge beschließen:

1. Der Landtag setzt gemäß § 73 Absatz 2 der Geschäftsordnung einen Sonderaus-schuss Strukturentwicklung in der Lausitz ein.

2. Der Sonderausschuss hat die Aufgabe, die Themen und Fachfragen zur Strukturentwicklung der Lausitz, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes im Landtag Brandenburg behandelt werden sollen, zusammenzuführen und konzentriert zu bearbeiten. Damit soll er den Prozess der Strukturentwicklung begleiten und zugleich dessen Transparenz unterstützen.

3. Der Sonderausschuss tagt regelmäßig sowohl im Landtag als auch in der Lausitz.

4. Der Sonderausschuss besteht aus 11 Mitgliedern. Eine Vertreterin oder ein Vertreter des Rates für Angelegenheiten der Sorben/Wenden kann mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. § 89 der Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg bleibt hiervon unberührt.

5. Der Sonderausschuss wird dem Landtag spätestens drei Monate vor Ende der Wahlperiode des Landtages einen schriftlichen Endbericht über die Tätigkeit und entsprechende fachliche Empfehlungen vorlegen. Der Landtag kann jederzeit einen Bericht über die Tätigkeit des Ausschusses verlangen.

Begründung:

Die herausgehobene Stellung der Lausitz als Folge des Ausstiegs aus der Kohleverstromung und die Investitionen des Bundes in die regionale Strukturstärkung erfordern vorübergehend eine besondere Behandlung dieses Themas durch den Landtag Brandenburg.

Die Fragen der Strukturentwicklung in der Lausitz umfassen einen breiten Querschnitt ver-schiedener Politikfelder. Seien es die fundierte Expertise der Wissenschafts- und Forschungslandschaft, die Stärkung der Zivilgesellschaft oder relevanter verkehrs- und infrastruktureller Themen sowie wirtschafts- und energiepolitisches Know-how auf die sich die parlamentarische Begleitung aufteilt. Diese vielfältigen Aspekte sollen künftig parlamentarisch stärker gebündelt werden. Ein Sonderausschuss soll in diesem Sinne vor allem federführende und koordinierende Aufgaben übernehmen und eng mit den einzelnen Fachausschüssen zusammenarbeiten, um die dortige Sachkenntnis intelligent zu nutzen.