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Entschließungsantrag zu Antrag der Fraktion DIE LINKE - Schulen und Kitas effektiv vor Ausbreitung des Corona-Virus schützen

Antrag „Entschließungsantrag zu Antrag der Fraktion DIE LINKE - Schulen und Kitas effektiv vor Ausbreitung des Corona-Virus schützen“ herunterladen (PDF, 118 KB)

Der Landtag stellt fest:

Der Landtag bekennt sich dazu, Kitas und Schulen, so lange es vertretbar ist, trotz der wieder stark angestiegenen Neuinfektionszahlen der SARS-CoV-2-Pandemie geöffnet zu hal-ten, um den Bildungsauftrag dieser Einrichtungen zu gewährleisten, die sozialen Beziehungen von Kindern und Jugendlichen zu erhalten und um eine Belastung für die Familien zu vermeiden. Gleichzeitig ist die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und der Beschäftigten an Kitas und Schulen bestmöglich zu schützen.

Die in der Umsetzung befindliche Teststrategie der Landesregierung sieht vor, dass sich seit Schuljahresbeginn alle Beschäftigten in Schulen und Kindertagesstätten innerhalb von drei Monaten bis zum 30. November 2020 freiwillig bis zu sechs Mal auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen können. Außerdem wurden im Rahmen einer Stichprobe über 1 000 Kita-Kinder in zwölf Kitas und rund 2 900 Schülerinnen und Schüler in 72 Schulen getestet.

Mit dem Beschluss „Aktionsprogramm digitale Bildung“ (Drucksache 7/1511-B) vom 17. Juni 2020 hat der Landtag Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung des Schulalltags unter den Rahmenbedingungen der Pandemie beschlossen, die seit Beginn des laufenden Schuljahres umgesetzt werden. Unter anderem wurden so kurzfristig Mittel zur Verfügung gestellt, um Studierende zur Entlastung von Lehrkräften einzustellen. Auch wird die neunte Zeitreihenstudie zur Situation und Lebenslage von Kindern und Jugendlichen vorgezogen, um die Folgen der Corona-Pandemie zu untersuchen. Der Landtag empfiehlt den Schulen im Land Brandenburg, sich an dieser Studie zu beteiligen. Ebenso befürwortet der Landtag die Teilnahme der Kitas des Landes an der Corona-Kita-Studie des Deutschen Jugendinstituts und des Robert Koch-Instituts, finanziert vom Bundesministerium für Fami-lie, Senioren, Frauen und Jugend und vom Bundesministerium für Gesundheit.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. eine auf der Grundlage der aus der vereinbarten Auswertung der bisherigen SARS-CoVid-Teststrategie gewonnenen Erkenntnisse sowie aktueller Erfordernisse angepasste Fort-setzung der Teststrategie zu entwickeln. Diese ist im Rahmen verfügbarer Laborkapazitäten umzusetzen. Hierbei ist auch der Einsatz von Schnelltests zu prüfen.

2. zu prüfen, ob Luftfilteranlagen für solche Räume in Schulen und Kindertagesstätten, die sich aus bautechnischen Gründen nur unzureichend durchlüften lassen, geeignet sind und inwieweit das Land Brandenburg die Schulträger und die Kitaträger gegebenenfalls bei der Beschaffung solcher Anlagen unterstützen kann.

3. mit den Schulen und den kommunalen Aufgabenträgern der Schülerbeförderung darüber in den Dialog zu treten, inwieweit durch einen gestaffelten Unterrichtsbeginn verschiedener Schulen oder Schulformen der An- und Abreiseverkehr im öffentlichen Nahverkehr und von Schulbussen so weit entzerrt werden kann, dass Kindern und Jugendlichen die Einhaltung von mehr Abstand während der Fahrt ermöglicht wird. In die Überlegungen ist dabei mit einzubeziehen, inwiefern auch zusätzliche Busverkehre erforderlich und zu beantragen sind.

4. das Programm „Studentische Lehr-Lernassistenzen an Brandenburger Schulen - Studie-rende unterstützen Schulen“ auch im Jahr 2021 fortzusetzen und für die Hausaufgabenbe-treuung und Nachhilfe auf Horte und - bei nachgewiesenem Mehrbedarf - auch auf Krippen und Kindergärten auszuweiten.

5. zur Vermeidung eines coronabedingten Unterrichtsausfalls die Erhöhung des Vertre-tungsbudgets für Lehrkräfte auch im Jahr 2021 fortzusetzen.

Soweit diese Maßnahmen das kommende Haushaltsjahr 2021 betreffen, wird der Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen entsprechende Vorsorge aus den im Einzelplan 20 bereits etatisierten Mehrausgaben zur Bekämpfung der Corona-Pandemie leisten.

Begründung:

Die bisherige Teststrategie läuft am 30. November aus und soll vereinbarungsgemäß aus-gewertet werden. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine Fortsetzung auf Basis dieser Auswertung und unter Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Test-möglichkeiten erforderlich. Der Fokus soll hierbei verstärkt auf der Eindämmung des Infek-tionsgeschehens liegen.

Das Bundesumweltamt rät von der Nutzung von nicht mit Frischluft belüftbaren Schulräu-men grundsätzlich ab. Luftfilteranlagen empfiehlt es nur als „ultima ratio“ für solche Räume, in denen keine geeigneten Lüftungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Landesregie-rung wird nun gebeten, zu prüfen, ob die Wirksamkeit dieser Geräte für solche Räume ge-geben und entsprechend die Unterstützung der Schul- und Kitaträger bei der Beschaffung geboten ist.

In einigen Bundesländern und Städten wird im Zuge der Pandemie derzeit erwogen, einen versetzten Schulbeginn einzuführen, um den An- und Abreiseverkehr entsprechend zu ent-lasten und damit mehr Abstand der Schülerinnen und Schüler untereinander und zu anderen Fahrgästen zu ermöglichen.

Das im September 2020 angelaufene Programm für Studierende zur Entlastung von Lehr-kräften kommt allen Beteiligten zu Gute: den Studierenden, die damit weggefallene Jobs kompensieren können, den Lehrkräften und den Schülerinnen und Schülern, z. B. beim Nachholen des durch den Lockdown entgangenen Lehrstoffes. Da die Pandemie sicher bis ins nächste Jahr hinein anhält, soll dieses Programm verlängert werden und auf Horte sowie ggf. auch auf Kitas ausgeweitet werden.

Die Fortsetzung der Erhöhung des Vertretungsbudgets an Schulen ist notwendig, um die Aufrechterhaltung des Unterrichts unter den erschwerten Rahmenbedingungen zu gewähr-leisten.

Für diese Maßnahmen ist die Verwendung der zusätzlich etatisierten Mittel zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geboten.