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Entschließungsantrag Walter Lübcke, Halle, Hanau - Wehrhafte Demokratie in der Pflicht

Antrag „Entschließungsantrag Walter Lübcke, Halle, Hanau - Wehrhafte Demokratie in der Pflicht“ herunterladen (PDF, 236 KB)

Der Landtag stellt fest:

Der Landtag Brandenburg verurteilt den abscheulichen Anschlag in Hanau, der zehn unschuldige Menschen das Leben gekostet und das ganze Land zutiefst erschüttert hat. Unsere Gedanken und tiefes Mitgefühl sind bei den Opfern und Angehörigen.

Politisch motivierter Terrorismus ist immer auch die Ablehnung unserer Demokratie und des friedlichen Zusammenlebens in Freiheit und Menschenwürde.

Insbesondere wegen der menschenverachtenden Verbrechen des Nationalsozialismus stehen wir in besonderer Verantwortung, dass Freiheit, Menschenwürde und Demokratie nicht ein weiteres Mal zur Disposition gestellt werden. Deshalb muss entschieden gehandelt werden.

Der Landtag Brandenburg distanziert sich ausnahmslos von allen, die Gewalt gegenüber anderen Menschen ausüben, dazu aufrufen, sie tolerieren oder relativieren. Polarisierung, Hetze und Populismus sind eine wesentliche Ursache für steigende Gewaltbereitschaft. Nach Ludwig Wittgenstein ist festzustellen: „Worte sind Taten.“ Das gilt auch für den Landtag Brandenburg und dessen Vertreter, die die Werte der Demokratie und der Verfassung nach innen und außen hin vertreten.

Unsere Demokratie lebt von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit ihr identifizieren und dafür aktiv eintreten. Aber eine wehrhafte Demokratie braucht auch einen Staat, der diejenigen schützt, die für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten. Eine handlungsfähige Polizei und Justiz sind dafür unverzichtbar, damit wirksame präventive und repressive Maßnahmen im Kampf gegen jegliche Formen des Extremismus, Rassismus und Antisemitismus umgesetzt werden können.

Drei Jahrzehnte nach der friedlichen Revolution geht es darum das zu verteidigen und zu bewahren, was unser Land stark und lebenswert macht. Alle demokratischen Kräfte sind gefordert, für unsere offene und freiheitliche Gesellschaft einzustehen und mit Bedacht und rechtsstaatlicher Entschlossenheit zu handeln.

Der Landtag möge beschließen:

Der Landtag missbilligt das Verhalten des Vizepräsidenten Andreas Galau und fordert ihn auf, persönliche Konsequenzen zu ziehen. Das Präsidium des Landtages wird aufgefordert, sich mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts (VfGBbg 1/20 EA) zu befassen und entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen.