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Entschließungsantrag zum Antrag der Fraktion DIE LINKE - Benachrichtigungsmöglichkeit für von Funkzellenabfragen betroffene Bürgerinnen und Bürger einrichten!

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Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird gebeten,

1. zu prüfen, ob und wie die übrigen Bundesländer von Funkzellenabfragen erfasste Personen informieren.

2. aufzuzeigen, wie viele Benachrichtigungen es in diesem Zusammenhang schon jetzt in Brandenburg aufgrund von § 101 Absatz 4 Strafprozessordnung gibt.

3. darzulegen, inwieweit Reformbedarf für Brandenburg gesehen wird und, falls ja, ob diesem durch eine Reform der Benachrichtigungspflichten der Strafprozessordnung oder durch eine Landesregelung Rechnung getragen werden sollte.

4. über die Ergebnisse ist dem Rechtsausschuss bis August 2020 zu berichten.

Begründung:

Unter den Bundesländern wird unterschiedlich verfahren. Einige Bundesländer lehnen eine Regelung nach Berliner Vorbild ausdrücklich ab, da diese kaum genutzt werde. Soweit Reformbedarf gesehen wird, unterstützen diese eine Reform der Regelungen der Strafpro-zessordnung. Diese regelt in § 101 Absatz 4, wann eine Benachrichtigung nicht unwesentlich betroffener Personen zu erfolgen hat.