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Erweiterung des Versicherungsschutzes für ehrenamtlich Tätige

Antrag „Erweiterung des Versicherungsschutzes für ehrenamtlich Tätige“ herunterladen (PDF, 96 KB)

Der Landtag möge beschließen:

Der Versicherungsschutz für ehrenamtlich Tätige im Land Brandenburg wird im Landessammelvertrag zur Haftpflicht- und Unfallversicherung für ehrenamtlich Engagierte um folgende Leistung erweitert:

1. Dienstliche Fahrten im Rahmen der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit einschließlich des Wegerisikos für Fahrten zwischen Wohnort und Einsatzstelle sind versichert.

2. Eine Selbstbeteiligung für die ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger ist ausgeschlossen.

Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 25.000 € pro Jahr sind im Landeshaushalt zu berücksichtigen.

Begründung:

Ehrenamtlich Tätige im Land Brandenburg sind derzeit bei der Ausübung ihres Ehrenamtes nur bedingt durch den Schutz aus einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Es bestehen bereits besondere Regelungen für ehrenamtliche Feuerwehrkräfte sowie für ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Trotzdem sind mit der freiwilligen Landesversicherung zum Haft-pflicht- und Unfallversicherungsschutz im Ehrenamt nicht alle Lücken für alle ehrenamtlich Tätigen geschlossen.

Die Unfallversicherung deckt nur gesundheitliche Schäden ab.

Insbesondere bei dem Hin- und Rückweg zu der ehrenamtlichen Tätigkeit bei Nutzung des privaten PKW werden Schäden an Kraftfahrzeugen im Rahmen der Haftpflichtversicherung nur an fremdem Eigentum abgesichert, nicht jedoch mögliche Schäden nach einem Kraft-fahrzeugunfall am persönlichen Eigentum des ehrenamtlich Tätigen selbst. Somit muss der ehramtlich Tätige im Schadenfall zum Beispiel die Rückstufung in Versicherungsklassen der Kfz-Versicherung, die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung oder den Wertverlust am eigenen Kfz in Kauf nehmen bzw. selbst tragen.

Die ehrenamtlich Tätigen sind auf die Nutzung der privaten Fahrzeuge angewiesen, da ent-weder zu den Einsatzzeiten kein ÖPNV oder auch generell kein ÖPNV verfügbar ist.

Wegeunfälle von ehrenamtlich Tätigen sind nicht gleichzusetzen mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, denn letztere erzielen ein Einkommen durch ihre Tätigkeit, was ihnen ermöglicht, im Rahmen einer privaten Vorsorge mögliche Schäden durch zusätzliche Versicherungen ggf. abzudecken. Die ehrenamtlich Tätigen haben also einen erkennbaren Nachteil.

Mit dieser Erweiterung des Versicherungsschutzes für ehrenamtlich Tätige wird ein weiterer Schritt zur Stärkung des Ehrenamtes unternommen. Der Schutz des privaten Eigentums, in diesem Fall des Kfz, welches für die Ausübung des Ehrenamtes im Flächenland Brandenburg benötigt wird, stellt eine Anerkennung und Würdigung für die ehrenamtlich Tätigen dar.