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Entschließungsantrag: Gemeinsam entschlossen handeln - Afrikanische Schweinepest eindämmen - Landwirte unterstützen

Antrag „Entschließungsantrag: Gemeinsam entschlossen handeln - Afrikanische Schweinepest eindämmen - Landwirte unterstützen“ herunterladen (PDF, 148 KB)

Der Landtag stellt fest:

Nachdem am 10.09.2020 der erste im Land Brandenburg aufgetretene Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei einem tot aufgefundenen Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut amtlich bestätigt wurde, sind umgehend Maßnahmen sowohl durch den betroffenen Landkreis als auch durch die Landesregierung ergriffen worden. Dazu gehören die Aufnahme der Tätigkeit des Landeskrisenzentrums sowie der Krisenzentren in den Landkreisen, die Unterstützung durch den Tierseuchenbekämpfungsdienst des Landes, die Ausweisung und Sicherung der Kern-zone um den Fundort des ersten nachgewiesenen ASP-Ausbruchs bei einem Wildschwein im Landkreis Spree-Neiße durch das Aufstellen eines mobilen Elektrozauns mit personeller Unterstützung u.a. durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg sowie die Bekanntmachung einer Reihe behördlicher Anordnungen durch Tierseuchenallgemeinverfügungen der Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree sowie Dahme-Spreewald inklusive Biosicherheitsmaßnahmen für die Betriebe.

Am 15.09.2020 informierte die für Verbraucherschutz zuständige Ministerin Ursula Nonnemacher die für Verbraucherschutz sowie Landwirtschaft zuständigen Ausschüsse des Landtages, dass das Landeslabor Berlin-Brandenburg bei fünf weiteren Wildschweinen im Bereich Neuzelle im Landkreis Oder-Spree die ASP nachgewiesen hat. Mittlerweile kam es zu weiteren Funden von toten Wildschweinen.

Obwohl die ASP bislang ausschließlich bei Wildschweinen in Brandenburg nachgewiesen wurde und die Hausschweinbestände nicht betroffen sind, ergeben sich mit der Festsetzung der Kernzone sowie des gefährdeten Gebiets Einschränkungen für Land- und Forstwirte, die Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Ernte und Herbstaussaat, Weidetierhaltung, Ausbringung von Wirtschaftsdünger) und die Absatz- und Vermarktungsmöglichkeiten von Schlachtschweinen aus Brandenburg. Auch die Jagd und die Jagdausübung sind betroffen. Darüber hinaus trifft der von mehreren asiatischen sowie südamerika-nischen Ländern verhängte Einführstopp von deutschem Schweinefleisch die gesamte Branche in Deutschland hart - auch wenn der Handel von Schweinefleisch aus Nicht-Restriktionsgebieten innerhalb der Europäischen Union auf Grundlage des Regionalisierungsprinzips weiterhin möglich ist. Die Landesregierung Brandenburg hat daher umgehend erste Gespräche mit landwirtschaftlichen Berufsverbänden hinsichtlich möglicher Unterstützungen und Entschädigungen für brandenburgische Landwirte geführt. Zudem zahlt das Land für das Auffinden verendeter Wildschweine in Restriktionsgebieten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro bzw. 150 Euro je Stück und je nach Fundort. Der Landtag begrüßt, dass die Landesregierung den betroffenen Landkreisen, die Nutzungsverbote verhängt haben, bereits finanzielle Unterstützung für Entschädigungsleistungen der Landkreise zugesagt hat.

Außerdem sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. der Bau eines stabilen Zauns entlang der deutsch-polnischen Grenze in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree sowie um die neu festzusetzende Kernzone, um insbesondere hier durch jagdliche Maßnahmen den Schwarzwildbestand zum Zweck des Tierseuchenschutzes und zum Schutz der Hausschweinbestände letal zu entnehmen bzw. zu minimieren.

Der Landtag unterstützt die Landesregierung in ihren Maßnahmen, die ASP in Brandenburg schnell einzudämmen, um die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft in Brandenburg einerseits und die internationalen Auswirkungen auf die deutsche Schweinehaltung andererseits zu minimieren. Die für den Menschen ungefährliche, aber für Wild- und Hausschweine fast immer tödlich verlaufende Afrikanische Schweinepest ist trotz aller Vorbereitungen auf einen möglichen Ernstfall in den vergangenen Jahren eine große Herausforderung. Brandenburg übernimmt damit Verantwortung für die Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus.

Der Landtag verurteilt daher Vandalismus und Diebstahl an sämtlichen mit der Bekämpfung und Eindämmung der ASP in Zusammenhang stehenden technischen Sicherheitseinrichtungen. Die Eindämmung der ASP kann nur gelingen, wenn alle ihren Beitrag leisten.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert:

- die auf der Grundlage der Schweinepest-Verordnung in Verbindung mit dem Tiergesund-heitsgesetz bereits begonnenen und ergriffenen Maßnahmen hinsichtlich der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest zur Unterstützung der betroffenen Landkreise und in enger Abstimmung mit den Verbänden der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jägerschaft engagiert fortzusetzen. Hierzu zählt auch – wie bereits erfolgt – die personelle sowie materielle Unterstützung durch Organisationseinheiten des Landes, wie der Landesbetrieb Forst Brandenburg oder das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Land-wirtschaft und Flurneuordnung. In diesem Zusammenhang sollen die zuständigen Behörden vor Ort ebenfalls dabei unterstützt werden, den mobilen Elektrozaun zur Sicherung des Kerngebietes vollständig zu schließen und seine Standsicherheit und Funkti-onsfähigkeit regelmäßig zu kontrollieren.

- dass durch das Landeskrisenzentrum inklusive der Technischen Einsatzleitung sicher-gestellt wird, dass alle zuständigen Stellen des Landes ein einheitliches Vorgehen der Landkreise bei der Bekämpfung der ASP sicherstellen.

- zu prüfen, wie die personelle Ausstattung der Veterinär- und Lebensmittelüberwa-chungsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten weiter gestärkt werden kann.

- die Untersagung der Nutzung land- und forstwirtschaftlicher Flächen im gefährdeten Ge-biet in Absprache mit den betroffenen Landwirten und Landkreisen unverzüglich zu minimieren, sobald dies aus Sicht der Seuchenbekämpfung möglich ist.


- die Prüfung der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten zur Entschädigung von be-troffenen Landwirten, welche über gesetzliche Ansprüche hinausgehen, schnellstmöglich abzuschließen, um Sicherheit für betroffene Agrarbetriebe zu schaffen. Hierzu soll sich die Landesregierung ebenfalls gegenüber dem Bund dafür einsetzen, dass Entschädigungszahlungen auch durch die Bereitstellung finanzieller Bundes- und EU-Mittel möglich werden.

- die Bürgerinnen und Bürger umfassend und regelmäßig über die Verbreitungswege des ASP-Virus zu informieren. Hierbei soll ein besonderer Fokus auf die Hauptübertragungs-wege durch den Menschen gelegt werden, um die Bürgerinnen und Bürger für verant-wortungsvolles Handeln zu sensibilisieren.

- die Brandenburger Schweinehalter sowie Unternehmen, die Schweine oder Schweineprodukte transportieren, verarbeiten oder vermarkten, verstärkt auf die Einhaltung der erforderlichen Hygienemaßnahmen hinzuweisen.

- die Gespräche mit Schlachtbetrieben fortzusetzen, um die Verarbeitung und Vermarktung von brandenburgischen Schweinen außerhalb von Restriktionsgebieten wieder zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang soll ebenfalls geprüft werden, ob und wie der Aufbau neuer Schlachtkapazitäten in Brandenburg zur Herstellung regionaler Wert-schöpfungsketten sowie betriebsnahe Schlachtungen, z.B. durch mobile Schlachtstätten, unterstützt und vorangetrieben werden kann.

- die Bundesregierung bei ihren Bestrebungen zu unterstützen, die innerhalb der Europäischen Union übliche Praxis der Regionalisierung beim Handel von Schweinefleisch aus Nicht-Restriktionsgebieten mit Ländern außerhalb der EU zu sichern.

- Maßnahmen zu entwickeln, wie im Sinne des Tierwohls eine Überlastung in den schweinehaltenden Betrieben vermieden werden kann, die aufgrund fehlender Absatzmöglichkeiten von Schweinen droht.

- die Errichtung fester und stabiler Zauneinrichtungen zur Sicherung der Kernzone sowie entlang der deutsch-polnischen Grenze, welche durch die Bereitstellung von Landesmitteln abgesichert ist, alsbald umzusetzen. Die Zäune sollen tiergerecht sein, flüchtende Tiere aufhalten können und nur solange wie erforderlich eingesetzt werden.

- die Möglichkeit der Bejagung der Wildschweine im Kerngebiet sowie in der gefährdeten Zone bereits vor der geplanten Errichtung eines stabilen Zauns mit dem Landesjagdverband sowie den örtlichen Behörden zu erörtern.

- zusätzlich zu den bislang ausgewiesenen Restriktionszonen beispielsweise auch den Bereich der Bundesautobahnen durch stabile Zäune und Geruchszäune abzusichern und in diesem Bereich eine intensive Bejagung des Schwarzwildes in enger Abstimmung mit den Landwirten und Jägern durchführen zu lassen und die jagdlichen Maßnahmen zielgerichtet zu koordinieren. Wildbrücken sind für die Zeit der ASP-Bekämpfung zu schließen.

- das Erlegen von Schwarzwild weiterhin mit einem geeigneten System zu prämieren gilt. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Sammelstellen und Kühlzellen zur Verfügung stehen.

- die Bürger auch außerhalb der betroffenen Regionen in Brandenburg mit Hilfe der loka-len Medien über die Hintergründe und Auswirkungen der Afrikanischen Schweinepest aktiv zu informieren. Ein Schwerpunkt soll die verstärkte Aufklärung beim Auffinden von Verdachtsfällen sein. Darüber hinaus soll die Unbedenklichkeit des Verzehrs des Flei-sches von Wild- und Hausschweinen herausgestellt werden.

- Die Finanzierung aller im Zusammenhang mit der Tierseuchenbekämpfung notwendigen Landesmaßnahmen und die unbürokratische Bereitstellung der Mittel sicherzustellen. Hierbei sind insbesondere auch die EU und der Bund gefordert, Brandenburg zu unterstützen.