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Klimaplan Brandenburg - eine verbindliche Klimastrategie für unser Land

Antrag „Klimaplan Brandenburg - eine verbindliche Klimastrategie für unser Land“ herunterladen (PDF, 221 KB)

Der Landtag stellt fest:

Klimaschutz ist eine existenzielle Aufgabe der Gegenwart. Die Klimakrise ist mittlerweile deutlich zu beobachten und für alle spürbar. Zunehmende Hitzeperioden mit mangelnden Niederschlägen, sinkende Wasserpegel und brennende Wälder sind aus den vergangenen beiden Sommern sehr präsent. Der derzeit stattfindende Klimawandel lässt sich nicht mehr rückgängig machen, allerdings durch entschiedenes Handeln auf globaler und lokaler Ebene beschränken, um die negativen Auswirkungen für Mensch und Umwelt in Grenzen zu halten.

Das Land steht auch wegen der Braunkohleverstromung in einer besonderen Verantwortung, seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Koalition bekennt sich zu den Zielen und zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens, die globale Temperaturerhöhung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf höchstens 1,5 Grad zu begrenzen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, dass Brandenburg spätestens im Jahr 2050 klimaneutral wirtschaften soll. Als Zwischenziel für das Jahr 2030 wurde in der Energiestrategie 2030 die Minderung der energiebedingten CO2-Emissionen auf 25 Mio. t verankert.

Um die Langfristzielstellung der Klimaneutralität gemäß Pariser Abkommen erreichen zu können, bedarf es eines strategischen Rahmens mit konkreten und verbindlichen Klimaschutzzielen für einzelne Dekaden (oder „Meilensteine“). Der Landtag begrüßt die Einrichtung der interministeriellen Arbeitsgruppe.

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

- bis Ende 2021 einen Klimaplan für das Land Brandenburg zu erarbeiten und dabei die Energiestrategie 2030 zu einer Energie- und Klimastrategie weiterzuentwickeln. Dabei sollen die bestehenden Strategien des Landes für die Bereiche Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr zu einer verbindlichen Klimastrategie zusammenfasst werden.

- Der Klimaplan soll sich aus einer verbindlichen Klimastrategie und einem Maßnahmenpaket zusammensetzen.

- Die Klimastrategie und das Maßnahmenpaket sollen entsprechend Abschnitt 2 Bun-desklimaschutzgesetz aufgestellt werden.

- dem Landtag auf Grundlage eines wissenschaftlich begleiteten Monitorings zwei Jahre nach Vorliegen des Klimaplans einen Klimabericht über die Entwicklung der Treibhausgasemissionen nach Sektoren und eine Evaluation der Maßnahmen vorzulegen. Der Klimabericht soll alle zwei Jahre fortgeschrieben werden.

- Ein Verfahren entwickeln, um den geplanten Klima-Check für alle Gesetze einführen zu können.

Begründung:

Das Land Brandenburg hat mit seinen hohen CO2-Emissionen eine besondere Verantwortung, in den kommenden Jahren einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Bisher hat das Land kein übergeordnetes Instrument, um Treibhausgasemissionen zu bilanzieren, Klimaschutzziele zu definieren und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Emis-sionen festzulegen. Hierfür bedarf es der Etablierung eines Klimaplans.

Für die Erarbeitung des Klimaplans wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe beschlos-sen, um alle betroffenen Ressorts fachlich einzubeziehen und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen zu formulieren. Weiterhin sollen Vertreterinnen und Vertreter des Nachhaltigkeitsbeirates, von Verbänden und aus der Wissenschaft die Landesregierung bei der Erarbeitung des Klimaplans unterstützen.

Da die Umsetzung des Klimaplans ein kontinuierlicher Prozess ist, soll ein wissenschaftliches Monitoring den anschließenden Umsetzungsprozess begleiten. Aufgabe ist es, die Zielerreichung regelmäßig zu überprüfen und Maßnahmen bei Bedarf anzupassen.