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Nachhaltigeres, schnelleres und einfacheres Bauen - Modernisierung der Brandenburgischen Bauordnung

Antrag „Nachhaltigeres, schnelleres und einfacheres Bauen - Modernisierung der Brandenburgischen Bauordnung“ herunterladen (PDF, 206 KB)

Der Landtag möge beschließen:

Die Landesregierung wird aufgefordert, bis zum Ende des II. Quartals die Bauordnung aktuellen Bedingungen und Bedürfnissen anzupassen, um schneller, effizienter und nachhaltiger bauen zu können. Dabei sind u.a. folgende Ziele zu berücksichtigen:

- Die Erleichterung des seriellen und modularen Bauens durch die Einführung einer Typengenehmigung als neues Verfahrensmodul, um schneller, flexibler und kostengünstiger bauen zu können.

- Die Vereinfachung der Möglichkeit der Aufstellung und Genehmigung von Ladesäulen für die E-Mobilität.

- Eine Erleichterung des Bauens mit dem klimafreundlichen Material Holz.

- Für ausgewählte kleinteilige Maßnahmen soll die Möglichkeit für Meisterbetriebe zur Bauvorlage verbessert werden, um den Baugenehmigungsprozess zu beschleunigen.

- Die Beseitigung bestehender Hemmnisse für digitale Verfahren zur Vereinfachung und Beschleunigung des gesamten Baugenehmigungsverfahrens.

Des Weiteren soll der Mobilfunkausbau durch eine entsprechende Vereinfachung in der Bauordnung in Bezug auf die Mobilfunkmasten erleichtert und damit unterstützt werden.

Im Bereich der Landwirtschaft sollen folgende Punkte vereinfacht werden:

- Flexiblere Ausgestaltung der Beschränkungen für genehmigungsfreie Gewächshäuser im Außenbereich.

- Eine Baugenehmigungspflicht für Mobilställe beispielsweise für Geflügel soll entfallen.

- Die Änderung der bisherigen Nutzung von Gebäuden ehemals land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe im Außenbereich soll unter erleichterten Bedingungen wieder zugelassen werden.

Um Hemmnisse bei der Nachnutzung von Bestandsbauten in Kampfmittelverdachtsflächen zu beseitigen, soll durch die Landesregierung geprüft werden, ob durch eine Vollzugshilfe klargestellt werden kann, dass in Baugenehmigungsverfahren auf den Nachweis der Kampf-mittelfreiheit verzichtet werden kann, wenn ein Bodeneingriff nicht stattfindet und von der beabsichtigten Nutzung bzw. baulichen Änderung keine Wirkungen (Erschütterungen) aus-gehen, die zu einer Gefährdung durch Kampfmittel im Boden führen können.

Darüber hinaus wird die Landesregierung dazu aufgefordert, die Brandenburgische Bauordnung weitestgehend an die 2019 von der Bauministerkonferenz geänderte Musterbauordnung anzupassen, um den administrativen Aufwand für Bauherrinnen und -herren, Unternehmen, Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure zu verringern.

Begründung:

Nachhaltigeres, einfacheres und schnelleres Bauen ist eine Grundbedingung für die erfolgreiche Entwicklung des Landes, sei es im Bereich Wohnraum, Klimaschutz oder Mobilfunkabdeckung. Die Brandenburger Bauordnung soll daher den aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen an modernes, effizientes und nachhaltiges Bauen angepasst werden. Des Weiteren sind Vereinfachungen im Bereich der Landwirtschaft angebracht. Darüber hinaus ist eine weitestgehende Anpassung an die Musterbauordnung wünschenswert und notwendig, um den administrativen Aufwand für Bauherrinnen und -herren, Unternehmen, Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure zu verringern.