Zum Inhalt springen

Rechtsradikale Symbole verbannen - Reichskriegsflaggen verbieten und missbräuchliche Verwendung der Reichsflagge in Brandenburg untersagen!

Antrag „Rechtsradikale Symbole verbannen - Reichskriegsflaggen verbieten und missbräuchliche Verwendung der Reichsflagge in Brandenburg untersagen!“ herunterladen (PDF, 100 KB)

Der Landtag stellt fest:

Die Reichskriegsflagge, aber auch die Reichsflagge sind seit Jahren Symbole nationalsozialistischer Anschauungen und/oder von Menschenfeindlichkeit. Das Mitführen dieser Flaggen und ihre Verwendung in der Öffentlichkeit stellen in vielen Fällen eine nachhaltige Be-einträchtigung der Voraussetzungen für ein geordnetes staatsbürgerliches Zusammenleben und damit eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar. Mehrere Obergerichte haben in der Vergangenheit entschieden, dass eine Sanktionierung des öffentlichen Zeigens von Reichskriegsflaggen als eine Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung nach § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) möglich ist, wenn aufgrund der Gesamtumstände eine Unterstüt-zung von nationalistischen Positionen angenommen werden muss, die die Öffentlichkeit belästigen. Dies gilt auch für das Zeigen oder Verwenden auf privatem Grund, wenn dadurch eine Wirkung für die Öffentlichkeit erkennbar entfaltet werden soll und wird. So ist auch bereits seit dem Jahr 2002 im Land Brandenburg nach einem Erlass des Innenministeriums das Führen, Zeigen und Verwenden der Kriegsflaggen in der Öffentlichkeit zu unterbinden und die Flagge sicher zu stellen. Dieser Erlass ist am 10. Juni 2014 erneuert worden. Seit einiger Zeit gibt es verschiedene Initiativen in dieser Richtung, so unter anderem in Bremen, Nordrhein-Westfalen oder Bayern. Gleichwohl sollte eine bundeseinheitliche Verfahrens-weise erreicht werden.

Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. sich kurzfristig im Rahmen der Bundesinnenministerkonferenz im Dezember dafür einzu-setzen, dass das Zeigen oder Verwenden

- der Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes/Deutschen Reiches von 1867 bis 1921,

- der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1922 bis 1933,

- der Kriegsflagge des Deutschen Reiches von 1933 bis 1935 und

- der Reichsflagge ab 1892 / Flagge des „Dritten Reichs" von 1933 bis 1935

bundesweit einheitlich unterbunden wird. Das Zeigen der letztgenannten Flagge soll dann verboten werden, wenn eine konkrete Provokationswirkung im Einzelfall besteht.

2. Sofern es zu keiner bundeseinheitlichen Regelung kommt, soll die Thematik im Ausschuss für Inneres und Kommunales weiterführend beraten werden. Zielstellung ist es, eine für Brandenburg anwendbare und rechtssichere Verfahrensweise für alle unter Punkt 1 aufgeführten Flaggen zu schaffen.

Begründung:

Die Fahnen des Kaiserreichs gelten schon lange als Erkennungszeichen für Rechtsextreme, Reichsbürger und andere Demokratiegegnerinnen und Demokratiegegner und werden von diesen oder deren Organisationen immer wieder in der Öffentlichkeit als Ersatz für verbotene Symbole wie bspw. der Hakenkreuzfahne gezeigt. Auch die Ereignisse am Rande der Coronaleugner-Demonstration in Berlin haben noch einmal deutlich gemacht, dass diese Fahnen Symbol des Kampfes gegen unsere Demokratie sind.

Das Bundesland Bremen ist mit einem Verbot dieser Fahnen einen wichtigen Schritt im Kampf gegen rechtsextreme Provokationen in der Öffentlichkeit gegangen. Das Land Brandenburg sollte dem Beispiel von Bremen folgen und sich deshalb auf der Bundesebene, ggf. auf der kommenden Innenministerkonferenz dafür einsetzen, dass das Zeigen dieser Fah-nen in der Öffentlichkeit bundesweit einheitlich verboten wird. Wer eine solche Fahne trägt, stellt damit seine antidemokratische Gesinnung offen zur Schau.